Der Termin für den 9. Deutschen Musikautorenpreis steht fest: Am 30. März 2017 ehrt die GEMA in zehn Preiskategorien Musikautoren für ihre herausragenden Kompositionen und Textdichtungen und würdigt damit den kulturellen Beitrag der Musikschaffenden zu einer vielfältigen und kreativen Musiklandschaft in Deutschland.

In insgesamt zehn Kategorien werden Komponisten und Textdichter der Ernsten Musik und der Unterhaltungsmusik für ihr Schaffen ausgezeichnet und bei einer Gala im Berliner Ritz Carlton geehrt. Darunter: das Lebenswerk in der Sparte E, Komposition für Musiktheater, Text Schlager, Text Musikkabarett und Komposition Hip-Hop sowie Nachwuchspreise für Musikautoren der Sparte E und U. Die divergierenden Genres, in denen der Deutsche Musikautorenpreis seit 2009 vergeben wird, sind Spiegel der Vielfalt unserer Musikkultur, die maßgeblich von den in der GEMA zusammengeschlossenen Musikautoren mitgestaltet wird.

Die Jury und die Nominierten des Deutschen Musikautorenpreises werden in den Wochen vor der Preisverleihung bekannt gegeben.

Alle Einreichungsmodalitäten für Nominierungsvorschläge sowie Informationen rund um den Deutschen Musikautorenpreis finden Sie unter www.musikautorenpreis.de und www.adma.de. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 70.000 Mitgliedern (Komponisten,Textdichter und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

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