"Die Verunsicherung der Verbraucher hat endlich ein Ende: Der Software-Patch "Copy Count" von S.A.D. ist illegal und wird nicht weiter vertrieben werden", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. "Die Einsicht hat gesiegt, S.A.D. hat eingelenkt."
Mehrere Unternehmen der Musikwirtschaft hatten gegen S.A.D. eine einstweilige Unterlassungsverfügung erwirkt, weil der Hersteller von Kopierprogrammen eine Software entwickelt und in Umlauf gebracht hatte, die das Umgehen von Kopierschutzsystemen ausdrücklich ermöglichte. Gegen die einstweilige Verfügung hatte S.A.D. Widerspruch eingelegt, über den am vergangenen Freitag vor dem Landgericht München I verhandelt wurde.
Das Gericht machte den Vertretern von S.A.D. unmissverständlich klar, dass Programme zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen ausnahmslos illegal sind und daran auch die von S.A.D. behauptete zahlenmäßige Beschränkung der Kopien durch "Copy Count" nichts ändere. Auch das von S.A.D. in Auftrag gegebene Rechtsgutachten wurde durch das Gericht ausdrücklich widerlegt. Dieses Gutachten hatte fälschlicherweise suggeriert, eine Umgehung von Kopierschutzmechanismen könne unter Umständen legal sein und dadurch offenbar auch bei den Verbrauchern für einige Verunsicherung geführt. Gestützt auf dieses Rechtsgutachten hatte die Firma mehrfach angekündigt, bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
Um einen aussichtlosen Rechtsstreit zu beenden, hat S.A.D. noch in der mündlichen Verhandlung eingelenkt und den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung zurückgezogen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt - das endgültige Aus für "Copy Count" und vergleichbare Programme.
Ergebnis dieser vermeidbaren Auseinandersetzung sind Verfahrenskosten in fünfstelliger Höhe, die nunmehr von S.A.D. zu erstatten sind.
"Nicht nur eine Niederlage für S.A.D., sondern vielmehr eine klare Absage an alle Anbieter von Kopierschutzknackern", kommentiert Gerd Gebhardt das Ergebnis.
Die betroffenen Rechteinhaber und die mit diesem Fall beauftragte Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Rechtsanwälte werden auch künftig konsequent gegen jeden vorgehen, der Programme oder Geräte herstellt oder vertreibt, die die Umgehung von Kopierschutzsystemen bezwecken.
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