Die Landesregierung will die Bedeutung der Musikschulen in der Bildungslandschaft weiter stärken. Deshalb sollen sie durch ein Musikschulfördergesetz nachhaltig abgesichert werden. Es soll 2024 vorliegen. "Unser Ziel ist eine flächendeckende Versorgung des Landes mit Musikschulen. Auch dadurch kann Chancengerechtigkeit unabhängig von der sozialen Herkunft ermöglicht werden", sagte Bildungsministerin Karin Prien am 11. Mai in Kiel. Geplant sei außerdem, die Kooperationen zwischen Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen durch das Gesetz weiter auszubauen und zu verbessern. Musikschulen seien ein wesentlicher Kooperationspartner von Kindertagesstätten und Schulen und deshalb von besonderer Bedeutung für eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung, ergänzte die Ministerin.
Sie betonte den besonderen Wert von Musikschulen für die kulturelle Bildung. Sie würden - ebenso wie der schulische Musikunterricht - Kinder und Jugendliche am kulturellen Geschehen unserer Gesellschaft teilhaben lassen. "Kulturelle Bildung stärkt die Persönlichkeitsbildung und fördert die Resilienz. Sie bildet eine Wahrnehmungs- und Urteilsfähigkeit heraus und fördert die Erfahrung von Selbstwirksamkeit." Und damit kulturelle Teilhabe zum Gemeingut werde, brauche es eine reichhaltige und zugängliche Bildungslandschaft. Musikschulen hätten auch einen positiven Effekt für die Lehrkräftegewinnung im Fach Musik. Ministerin Prien: "Durch sie wird das Interesse der Kinder und Jugendlichen an der Musik und einer musikalischen Ausbildung gestärkt. Die Kooperation des Landesverbands der Musikschulen mit dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) und der Musikhochschule Lübeck im Konsortium des KMB.SH habe dafür bereits einige Best Practice Beispiele aufgezeigt.