Das Präsidium des Deutschen Musikrates hat auf Empfehlung des Bundesfachausschusses Musikalische Bildung die folgende Resolution „Vorschulische Musikalische Bildung“ verabschiedet.

Vorschulische Musikalische Bildung

Musikerziehung im Vorschulalter bereitet den Boden für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik und bildet so die Grundlage für eine lebendige Musikkultur.
Will man sicherstellen, dass alle Kinder unabhängig vom sozialen Umfeld grundlegende Erfahrungen und Anregungen durch eine elementare Musikpraxis erhalten, müssen die Tageseinrichtungen für Kinder in das Zentrum der Bemühungen rücken.

Vor diesem Hintergrund sieht sich der Deutsche Musikrat zu den folgenden Forderungen an alle Verantwortlichen veranlasst:

• Jedem Kind muss bereits im Vorschulalter eine breit angelegte Musikalische Bildung ermöglicht werden.
• Musikalische Bildung beschränkt sich nicht allein auf das Singen, sondern umfasst ebenso das Spiel auf Instrumenten, das Bewegen, das Wahrnehmen und Erleben, das Nachdenken und Sprechen über Musik sowie das Verbinden von Musik mit anderen Formen des Gestaltens wie dem Szenischen Spiel und der Bildenden Kunst. Alle diese Umgangsweisen mit Musik entsprechen grundlegenden menschlichen Bedürfnissen und einer besonderen Empfänglichkeit bereits junger Kinder, die nicht missachtet werden darf. Im Sinne der UNESCO-Konvention zur Kulturellen Vielfalt sollte der Fülle musikalischer Aktivitäten auch ein breites Spektrum an Stilistiken und Genres entsprechen.
• Kooperationen von Tageseinrichtungen für Kinder mit qualifizierten Lehrkräften für Musik müssen abgesichert und ausgebaut werden. Insbesondere müssen angemessene Formen einer inhaltlichen Abstimmung von Tageseinrichtung und Musiklehrkraft verwirklicht werden.
• Erzieherinnen und Erzieher an Tageseinrichtungen für Kinder haben – den Bildungs- und Erziehungsplänen der Länder entsprechend – die Aufgabe, Musik in den Alltag der Kinder so zu integrieren, dass diese sie als selbstverständliches Ausdrucksmedium erfahren und nutzen können. Qualifizierte Lehrkräfte für Musik stellen die Vielfalt und die Qualität der Erfahrungen und Anregungen sicher und sorgen dafür, dass die Kinder musikalische Kompetenzen entwickeln und ausdifferenzieren. Beide Berufsgruppen ergänzen und bereichern einander dabei.
• In der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher muss der Musik ein zentraler Stellenwert eingeräumt werden.
• Nur wenn zukünftige Erzieherinnen und Erzieher eigene Erfahrungen mit Musik sammeln und entsprechende Kompetenzen entwickeln können, werden sie der Aufgabe nachkommen können, in den Einrichtungen den Umgang mit Musik zu etablieren. Didaktische Kompetenzen müssen auf der Eigenerfahrung mit Musik aufbauen.
• Für Erzieherinnen und Erzieher, die bereits im Beruf stehen, sind Fortbildungen im Bereich der Musik zu intensivieren.

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