Vom 19. bis 23. September 2012 fand in Weimar der 1. Bundeskongress Musikunterricht statt. Im Rahmen dieses äußerst erfolgreichen Kongresses mit über 2300 Teilnehmern tagte die Föderation der musikpädagogischen Verbände Deutschlands. Zum Abschluss der Weimarer Tagung stellen die Veranstalter, der Arbeitskreis für Schulmusik (AfS) und der Verband Deutscher Schulmusiker (VDS), mit der Föderation musikpädagogischer Verbände Deutschlands gemeinsam die folgenden Forderungen, die an alle kulturpolitischen Entscheidungsträger gerichtet sind:

• Ein umfassendes Konzept für musikalische Bildung in jeder Schule auf der Grundlage kontinuierlichen Musikunterrichts;
• genügend qualifizierte Musiklehrerinnen und Musiklehrer in allen Schulformen; eine räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen, die unterschiedliche musik-unterrichtliche Handlungsformen ermöglicht und musikalische Vielfalt durch unterschiedliche musikalische Praxen zulässt;
• ausreichende Zeitkontingente für kooperative Angebote zusammen mit anderen Institutionen, z.B. in der Chor- und Ensemblearbeit im Sinne eines lebenslangen, auch individuell orientierten musikalischen Lernens;
• eine Form der Musiklehrerbildung, die der gesamten Breite musikalisch-ästhetischer Ausprägungen sowie den sich wandelnden und sich verbindenden musikpädagogischen Praxisfeldern gerecht wird.

Diese Forderungen sind Bestandteil der „Weimarer Resolution“ vom 1. Oktober 2012.


Musikalische Bildung in der Schule
Der Musikunterricht in der allgemein bildenden Schule richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler. Er zielt – unabhängig von sozialen Kontexten, von Bildungsstand und finanziellen Ressourcen der Eltern – auf musikalische Bildung für alle. Dies bedeutet auch, Schülerinnen und Schüler in ihren eigenen kulturellen Ausprägungen ernst zu nehmen und Menschen mit besonderem Förderbedarf auch in inklusiven Lerngruppen in der Ausbildung musikbezogener Kompetenzen zu unterstützen. Mit diesem umgreifenden Anspruch ist Musikunterricht ein nicht auswechselbarer Bestandteil der Allgemeinbildung. Schulischer Musikunterricht ist durch das Zusammenspiel vielfältiger Handlungsformen wie Singen, Bewegen, Instrumentalspiel, Tanzen, Hören, Improvisieren, Gestalten, Notieren, Erfinden, Diskutieren und Reflektieren gekennzeichnet. Er schafft Grundlagen für die Teilhabe an musikalisch-kulturellen Praxen und für einen lebenslangen bereichernden Umgang mit Musik.

Allerdings ist nur ein von qualifizierten Musiklehrerinnen und -lehrern erteilter kontinuierlicher Musikunterricht die Voraussetzung für den nachhaltigen Erwerb von musikbezogenen Kompetenzen und die Grundlage für musikalisches Lernen. Dies gilt für alle Schulstufen, von der Grundschule bis zur Gymnasialen Oberstufe, und für alle Schulformen mit ihren jeweiligen Spezifika.

Musik ist in Geschichte und Gegenwart mit verschiedenen anderen Kunst- und Kulturbereichen verbunden. Daher setzt Musikunterricht – im Sinne von fächerübergreifenden Prinzipien – auf bereichernde Verbindung zwischen den Bereichen. Dabei gilt jedoch, dass sowohl in der Lehrerbildung wie in der Unterrichtspraxis die fachliche Kompetenz die entscheidende Voraussetzung für Kooperationen ist. Denn erst im Zusammentreffen von Fachkompetenzen ergeben sich sinnvolle Synergieeffekte. Schlichte Zusammenfügungen verschiedener Fächer zu einem neuen Fach „Ästhetische Bildung“ hingegen erzwingen letztlich einen fachfremd erteilten Unterricht.

Musikbezogene Projekte in der Schule sind als innovative Impulse, als zusätzliche Angebote oder als Erweiterungen zu begrüßen. Allerdings muss ihre fachspezifische Qualität gewährleistet sein, um die musikalische Bildung nachhaltig fördern zu können. Projekte können den regelmäßigen Fachunterricht jedoch keinesfalls ersetzen. Die musikalische Bildung in der Schule ist vernetzt mit zahlreichen anderen Orten, Einrichtungen und Akteuren musikalischer Bildung und somit Bestandteil von Bildungslandschaften. Daraus ergibt sich ein Zusammenwirken mit weiteren Bildungsträgern im außerschulischen Bereich. Daher unterstützt die Schulmusik derartige Bildungsangebote, z. B. von Musikschulen, Musikvereinen, Orchestern, Chören, Musikgruppen etc. Gerade die öffentlichen Musikschulen sind Partner bei der Entwicklung einer umfassenden musikalischen Allgemeinbildung. Neben der kooperativen Arbeit sichern die öffentlichen Musikschulen die außerschulische Vertiefung und Spezialisierung der Musikpraxis von Kindern und Jugendlichen im Instrumental- und Vokalunterricht, sie agieren als Partner im Bereich des Klassen- und Ensemblemusizierens und ermöglichen die Talent- und Begabtenförderung bis hin zur Studienvorbereitung.

Die Lehrerbildung muss in allen Phasen darauf ausgerichtet sein, die Absolventinnen und Absolventen auf ihre zukünftige professionelle musikbezogene Arbeit in der Institution Schule so vorzubereiten, dass sie den Anforderungen der Berufspraxis mit ihren Vernetzungen im Zusammenspiel der verschiedenen Bildungsorte und in der Breite musikalisch-ästhetischer Ausprägungen gewachsen sind. Dabei ist die Anleitung zur Organisation von musikalischen Lernprozessen von Kindern und Jugendlichen und deren Reflexion besonders wichtig.

Absätze