Heute hat auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach den diversen Positionspapieren der letzten Wochen ein Diskussionspapier zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft vorgelegt. Das Papier betont die essentielle Rolle des Urheberrechts als wirtschaftliche Grundlage kreativen Schaffens und ist als Diskussionsgrundlage trotz einiger Unschärfen eine willkommene Bereicherung der aktuellen urheberrechtlichen Debatte, in deren Kontext die parteipolitischen Positionierungen die dringende Notwendigkeit politischen Handelns unterstreichen.

Dazu Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie e. V.: „Von wenigen Ausnahmen abgesehen herrscht in der Politik offenbar ein Konsens darüber, dass das Urheberrecht eine zentrale Bedeutung hat und die Rechte geschützt werden müssen. Für die Nachhaltigkeit dieser Bekenntnisse müssen sie sich jedoch auch auf Seiten der Rechtsdurchsetzung manifestieren. Hier liefert das Papier der CDU/CSU insofern gute Impulse, als es auf die wichtige Inpflichtnahme der Provider hinweist.“ Untermauert werde der Handlungsdruck im Übrigen durch eine aktuelle Studie des Medienboards Berlin Brandenburg, die den Schaden der digitalen Piraterie für die deutsche Musikindustrie im Jahr 2010 auf 524 Millionen Euro beziffert. „Ein jährlicher Schaden von mehr als einer halbe Milliarde Euro verdeutlicht wie ernst die Lage ist. Wir sprechen über gravierende wirtschaftliche Ausfälle, die für viele Künstler und Musikfirmen seit geraumer Zeit ein existenzielles Ausmaß angenommen haben!“ so Gorny weiter. Rund die Hälfte des Schadens betreffe nach der Studie Produktionen aus Deutschland, wo sich der Einfluss auf Arbeitsplätze, Umsätze sowie auch die kreative Vielfalt unmittelbar bemerkbar mache.

Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie e. V. führt weiter aus: „Das Diskussionspapier der CDU/CSU sendet auch ein wichtiges Signal in die seit Jahren andauernden Diskussionen des „Wirtschaftsdialogs für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie“ des Wirtschaftsministeriums, der in der vergangenen Woche erneut keine umfassenden Maßnahmen bei der Durchsetzung der Urheberrechte zu Tage fördern konnte. Vor allem mit Blick auf das dort diskutierte Warnmodell, das den Usern faktisch einen „Freischuss“ einräumen würde, bevor sie kostenpflichtig abgemahnt würden, erleben wir seit geraumer Zeit ein Ping Pong Spiel zwischen den Ministerien. Positiv ist auch die Klarstellung, dass das im Wirtschaftsdialog von einem unabhängigen Gutachter, Prof. Schwartmann, vorgeschlagene Warnhinweismodell nichts mit dem „Sperren von Internetanschlüssen“ oder der „Deep-Paket-Inspection“ zu tun hat, zumal hier offenbar immer noch Unklarheiten bestehen. Letztlich ist jetzt aber die konkrete Arbeit am Gesetz überfällig, um eine Verbesserung der Rechtsdurchsetzung noch in dieser Legislaturperiode voran zu bringen." Darüber hinaus weist er darauf hin, dass gerade der wichtige Verweis auf eine gesetzliche Hinterlegungspflicht mit Blick auf die schwierige Verhandlungsposition der ZPÜ und der durch sie vertretenen Verwertungsgesellschaften zeige, wie wichtig eine Diskussion über Reformen des Urheberrechts seien, die jenseits der gesellschaftlichen Debatte konkrete Missstände benennt.