Seinen Rechner als Server für illegale Tauschbörsen zur Verfügung zu stellen, kann teuer werden. Das Landgericht Hamburg (Az. 308 O 273/07) hat in einer jetzt zugestellten einstweiligen Verfügung den Anbieter eines eDonkey-Servers dazu verurteilt, seinen Rechner vom Netz zu nehmen, solange dort illegale Musikdateien zum Download angeboten werden. Auf den Betroffenen kommen Gerichts- und Anwaltsgebühren in Höhe von rund 5.000 Euro zu. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder sogar Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. „Wir werden in Zukunft gegen jeden Betreiber von Tauschbörsen-Servern vorgehen, wenn dort illegale Angebote zu finden sind“, so Peter Zombik, Geschäftsführer der deutschen Phonoverbände. Gleichlautende Entscheidungen haben auch das Landgericht Frankfurt (Az. 2-18 O 269/07) und das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 388/07) gefällt.

Das Funktionsprinzip von Tauschbörsen basiert auf einer weltweiten Vernetzung der Nutzer über zentrale Knotenpunkte, so genannte Server oder Hubs. Auf diesen Computern sind entweder die Dateien selbst oder die Informationen gespeichert, wo eine gesuchte Datei zu finden ist. „Es ist bedauerlich, dass die an sich sinnvolle Technologie von Tauschbörsen immer noch zu massenhaften Urheberechtsverletzungen missbraucht wird, obwohl längst entsprechende Filtertechnologien zur Verfügung stehen“, so Zombik weiter. Allein 2006 wurden in Deutschland 374 Millionen Musikstücke aus dem Internet heruntergeladen.

Absätze