Im Kampf gegen die Internetpiraterie geht die Musikindustrie nun auch gegen die Betreiber von Webseiten vor, auf denen sich die Nutzer die Texte verschiedenster Songs ansehen und herunterladen können. Die Betreiber, die hierbei vermutlich ohne Zustimmung der Rechteinhaber handeln, erhielten Ende März Abmahnungen von vier Musikverlagen. Einem auf der Seite »song-suche.com« veröffentlichten Abmahnschreiben zufolge, soll der Betreiber eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung abgeben. Die Vertragsstrafe ist auf 10.000 Euro angesetzt. Der Gegenstandswert wird pro Fall auf 50.000 Euro beziffert.

Eine erste Entscheidung ist laut eines Berichts des Branchendienstes »Netzwelt.de« vom 10.4.2005 am 1.4.2005 bei dem Landgericht Berlin (LG) gefallen. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber von »Searchwolf.de« (AZ: 16.0.192/05), der sich Angaben von »Netzwelt.de« zufolge geweigert hatte eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Gleichzeitig bestätigte das LG Berlin auch den zugrunde gelegten Streitwert von 50.000 Euro pro Fall.