Seit September 2008 können Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums bei Urheberrechtsverletzungen im Rahmen des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches – nach Einleitung eines Gestattungsverfahrens – über die ermittelte IP-Adresse eines Anschlussinhabers dessen Namen und seine Anschrift bei den entsprechenden Internet-Service-Providern erfragen. Eines der Kriterien des entsprechenden Gesetzes ist das Merkmal des „gewerblichen Ausmaßes“, das einige Gerichte bislang auch auf die Handlung des Rechtsverletzers bezogen haben. Das gewerbliche Ausmaß war nach Ansicht vieler Richter beispielsweise erst dann erfüllt, wenn es sich um aktuelle und Top 100 Titel handelte. Mit dem aktuellen Urteil zum Upload eines Songs aus dem Album „Alles kann besser werden“ hat der Bundesgerichtshof nun klargestellt, dass sich das Kriterium des gewerblichen Ausmaßes nicht auf die rechtsverletzende Handlung bezieht und damit eine Eingrenzung auf lediglich aktuelles und sehr erfolgreiches Repertoire im Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung so nicht zulässig ist.

Dazu Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie e. V.: „Wir begrüßen die Klarstellung des Bundesgerichtshofs. Mit dem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof dem bislang inakzeptablen Zustand der Verkürzung von Rechten der Kreativen, ihrer Partner und damit unserer Mitglieder Einhalt geboten. Fortan entfällt das Kriterium des „gewerblichen Ausmaßes“ bei einer Handlung des Rechtsverletzers. De facto wird dadurch Rechtsverfolgung auch bei älterem Repertoire ermöglicht.“

Wie Drücke weiter ausführt, ist das Urteil gerade in einer Zeit, in der vermehrt eine weitere Verringerung des Schutzniveaus gefordert wird, ein wichtiges Signal, „insbesondere weil der BGH in einem größeren Kontext klarstellt, dass es verfassungsrechtlich schlichtweg inakzeptabel ist, Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums gegenüber Rechtsverletzern faktisch schutzlos zu stellen.“ Mit Blick auf alternative Wege der Rechtsdurchsetzung, darunter die Einführung eines Warnhinweismodells, führte er weiter aus: „An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass wir seit langem fordern, die Rechtsdurchsetzung an die digitale Realität anzupassen, politisch sich hier jedoch leider nichts bewegt. Es gibt hier noch einiges, was definitiv besser werden müsste.“