Abbildung: Symbolbild Musizieren am Klavier
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Mit Blick auf den Herbst und damit auf die absehbare Verschärfung von Corona-Maßnahmen und einer Zuspitzung der Energiekrise fordern der Deutsche Musikrat, zehn Landesmusikräte und der Bundesmusikverband Chor & Orchester die Politik zum Handeln auf. Ein gemeinsamer 5-Punkte-Plan stellt Maßnahmen vor, um das Musikleben gut durch den Winter zu bringen und dabei das Musikleben in seiner ganzen Vielfalt aufrecht zu erhalten:

  1. Wiedereinführung kostenloser Corona-Tests für den Kulturbereich
    Damit werden der kontinuierliche und sichere Proben- und Aufführungsbetrieb sowohl im professionellen wie im Amateur-Musikbetrieb unterstützt und kulturelle Teilhabe weiterhin ermöglicht.
  2. Keine Maskenpflicht für Musizierende bei Kultur- und Musikveranstaltungen
    Damit wird der Eigenverantwortlichkeit jeder und jedes Einzelnen Rechnung getragen. Es gehört längst zur gelebten Praxis, dass man sich mit Erkältungs-Symptomen auf Corona testet und vorsorglich zu Hause bleibt. Sollte eine hohe Infektionslage dies erfordern, sind Testungen aller an Kulturveranstaltungen Teilnehmenden mittlerweile gut umsetzbar.
  3. Öffentliche Räume, etwa von Schulen, Vereinen und Kommunen, für Musikproben zur Verfügung stellen
    Damit wird der im Herbst und Winter steigenden Notwendigkeit nach größeren Probenräumen, in denen die ggf. nötigen Abstände eingehalten werden können, Rechnung getragen. Geeignete öffentliche Orte als „Kulturorte“ zu nutzen, ist eine Grundlage dafür, den Menschen weiterhin Zugang zum Musikleben zu garantieren.
  4. Einheitliche Corona-Verordnungen in allen Städten und Gemeinden, über die sich der Deutsche Gemeinde- und Städtetag abstimmt
    Damit wird die Planungssicherheit sowohl für die Organisation von Tourneen als auch die von Veranstaltungen vor Ort aufrechterhalten. Corona-Maßnahmen müssen den aktuellen Erkenntnissen, etwa zur nachhaltigen Raumlufthygiene, zu medizinischen Entwicklungen in Bezug auf Corona und dem Grad der gesellschaftlichen Immunität Rechnung tragen und dürfen nicht pauschal oder prophylaktisch verordnet werden.
  5. Anteiliger Energiekostenzuschuss für Musikveranstalter*innen und Musikvereine
    Damit wird das öffentliche Musikleben trotz der im Herbst und Winter zu erwartenden, drastischen Anstiege der Energiekosten wirtschaftlich gesichert. 80 % der zusätzlichen Energiekosten von Musikveranstalter*innen und Musikvereinen sollten durch Zuschüsse übernommen werden.
Absätze
„Die Erhaltung des regulären Proben- und Konzertbetriebs hat nun, nach über zwei Jahren Pandemie, oberste Priorität, um eine weitere Erosion des Musiklebens zu verhindern.“
Autor
Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrats

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat, die Konferenz der Landesmusikräte und der Bundesmusikverband Chor & Orchester fordern die Bund-Länder-Runde bei der Erarbeitung der neuen Infektionsschutzverordnung dazu auf, den Musikbereich gleichberechtigt mit anderen gesellschaftlichen Bereichen zu behandeln und die Auswirkungen der geplanten Regelungen auf den Kulturbereich zu berücksichtigen. Die Erhaltung des regulären Proben- und Konzertbetriebs hat nun, nach über zwei Jahren Pandemie, oberste Priorität, um eine weitere Erosion des Musiklebens zu verhindern. Der mit NEUSTART KULTUR begonnene Weg muss weitergehen: Die Politik hat während der Pandemie durch Fördermittel die Strukturen des professionellen Musikbereichs, der Musik- und Veranstaltungswirtschaft sowie die Musikensembles der Amateurmusik maßgeblich dabei unterstützt, die lokale Ebene über wirksame Schutzmaßnahmen zu informieren und bei der effizienten Umsetzung zu beraten.“

Hierzu Prof. Dr. Ulrike Liedtke, Vorsitzende der Konferenz der Landesmusikräte: „Aus Sicht der Landesmusikräte vor Ort kommt der kontinuierlichen und qualitativ hochwertigen Musikalischen Bildung in Schule, außerunterrichtlichen Arbeitsgemeinschaften und Musikschule besondere Bedeutung zu. Weitere coronabedingte Ausfälle würden zu deutlichen Lücken in der Persönlichkeitsentwicklung von mehreren Jahrgängen an Kindern und Jugendlichen führen. Die Förderprogramme von NEUSTART KULTUR konnten in den Bereichen der Profi- und Amateurmusik unterstützen, sie können aber nicht die Lebensgrundlage der Profis und das musikalische und soziale Miteinander der Amateure ersetzen.“

Hierzu Benjamin Strasser MdB, Präsident des Bundesmusikverbands Chor & Orchester: „Wir haben gute Konzepte und Schutzmaßnahmen, um das kulturelle und musikalische Leben nicht erneut einschränken zu müssen. Daher ist unbedingt erforderlich, dass das unbeschränkte Musizieren in der Schule und im Amateurmusikbereich auch mit Blick auf eine Verschärfung der Corona-Lage möglich bleibt. Gerade im Kinder- und Jugendbereich kommt es entscheidend darauf an, die durch Corona entstandenen Lücken der musikalischen Nachwuchsarbeit zu schließen. Die Auslastungszahlen für Kulturveranstaltungen im Musikbereich dürfen zudem nicht begrenzt werden, um die Planungssicherheit für Konzerte und Festivals zu erhalten und auch die vielfach leeren Vereinskassen wirtschaftlich zu stärken.“
 
Informationen in Bezug etwa auf finanzielle Unterstützung, Hygienekonzepte und Leitfäden oder auch zum Thema mentale Gesundheit während der Corona-Pandemie hat der Deutsche Musikrat von Beginn der Corona-Krise an auf seiner Website bereitgestellt. Damit das Singen im Musikunterricht und Musikangebote in Ensembles der Amateurmusik weiterhin verantwortungsvoll stattfinden können, erarbeitet das von der Beauftragten für Kultur und Medien geförderte Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK kontinuierlich Empfehlungen für das Musizieren unter Pandemiebedingungen. In der Publikation „Grundlagen für das Musizieren unter Pandemiebedingungen Version 2.0“ weist das Netzwerk darauf hin, welche Maßnahmen den besten Schutz vor Infektionen bieten. Mehr Infos finden Sie auf https://bundesmusikverband.de/schutzmassnahmen/.
 
Der 5-Punkte-Plan wurde gemeinsam vom Deutschen Musikrat, dem Bundesmusikverband Chor & Orchester und den Landesmusikräten in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Thüringen und Bremen entwickelt.