Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) hat sich mit Erfolg dafür stark gemacht, dass nun auch die Mitglieder freier Ensembles einen Anspruch auf zusätzliche Altersversorgung erwerben können. Ab 1. Januar 2020 können sie sich in der Bayerischen Versorgungskammer absichern. Eine entsprechende Satzungsänderung beschloss der Verwaltungsrat am 14. Oktober mit den Stimmen der DOV-Vertreter.
Die DOV engagiert sich seit langem für die Verbesserung der finanziellen und sozialen Lage von Freischaffenden. Im Zentrum stehen Kampagnen für eine faire und auskömmliche Vergütung. Dabei empfiehlt die DOV Mindeststandards für Honorare und hilft bei der Durchsetzung.
Seit Anfang 2019 können freischaffende Einzelpersonen, die regelmäßig bei TVK-Orchestern aushelfen, bereits eine freiwillige Zusatzversorgung bei der Bayerischen Versorgungskammer aufbauen. Wenn sie DOV-Mitglieder sind, ist auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu besonders günstigen Konditionen möglich. Dabei erfolgt eine Einzelfallprüfung.