Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt das Ergebnis der Klausurtagung des Bundeskabinetts in Genshagen, bei der nun endgültig beschlossen wurde, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% für Kulturgüter (wie z.B. Bücher, Noten und Kunstgegenständen) unverändert zu belassen.

Für den Kulturbereich, d.h. für die Künstlerinnen und Künstler, für die Kulturwirtschaft und auch die Käufer von Kultutrgütern, ist diese Entscheidung von großer Bedeutung. Der Regelmehrwertsteuersatz soll ab dem 01.01.2007 von heute 16 auf 19% angehoben werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Kulturgüter ist ein zentrales Instrument der indirekten Kulturförderung. Der Deutsche Kulturrat hatte deshalb vor der Bundestagswahl den Erhalt des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Kulturgüter zu einer seiner wesentlichen Forderungen gemacht. Dass nun das Bundeskabinett den Erhalt des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes beschlossen und auf den heutigen Prozentsatz von 7% festgeschrieben hat, ist ein großer Erfolg von Kulturstaatsminister Bernd Neumann. Wir gratulieren ihm dazu.“

Absätze