Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW hat angekündigt, die Honorare der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen rückwirkend ab Januar 2012 zu erhöhen. Es reagierte damit auf Druck u.a. der Vertreter der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen in NRW, der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (bklm) und der Deutschen Orchestervereinigung (DOV), die beide für die überfällige Anhebung der mancherorts seit 20 Jahren nicht angepassten Lehrkräfte-Honorare eintreten.

„Mit der Honorarerhöhung hat NRW einen Schritt in die richtige Richtung getan“, begrüßt Friedemann Immer, Sprecher der bklm, die Entscheidung des Ministeriums und des Landtags. „Die angekündigten 12,3 Prozent gerade mal einen Inflationsausgleich seit der letzten Anpassung von vor über zehn Jahren her, doch ist der politische Wille der Verantwortlichen in NRW zu einer angemessenen Bezahlung der freiberuflichen Lehrkräfte an den Musikhochschulen grundsätzlich anzuerkennen“, so Immer weiter.

„Die DOV fordert die anderen Bundesländer auf, dem positiven Beispiel NRWs zu folgen und ihre Verweigerungshaltung gegenüber einer adäquaten Honorierung freier Lehrkräfte an den Musikhochschulen endlich aufzugeben“, sagt Andreas Bausdorf, stellvertretender DOV-Geschäftsführer. „Bestehen bleiben die Forderungen nach den bislang nur mündlich zugesagten 2,7 Prozent für 2013 sowie nach der jährlichen Anpassung der Honorare an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst“, so Bausdorf abschließend.

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