Der Landesmusikrat Thüringen appelliert an die Landesregierung dringend, die im Stufenplan enthaltene Regelungen für den Unterricht an Musikschulen so schnell wie möglich in die Infektionsschutzverordnung aufzunehmen. Dies betrifft insbesondere den Unterricht in Kleingruppen bis max. fünf Schüler*innen, der gemäß des zwischen der Thüringer Staatskanzlei und dem Landesmusikrat für den Musikbereich abgestimmten Stufenplans ab einer Inzidenz unter 100 möglich ist. Die aktuelle Infektionsschutzverordnung hingegen gestattet lediglich den Einzelunterricht (§ 25 Abs. 3). Darüber hinaus stellt dies einen Widerspruch mit dem Infektionsschutz des Bundes dar. Dieses ermöglicht den Gruppenunterricht bereits dann, wenn die Inzidenz unter 165 liegt (§28b Absatz 10, Punkt 3 IfSG).

"Wir verlieren gerade mehrere Jahrgänge von Kindern! Man muss diesen Kindern wieder eine Perspektive geben. Gerade vom Einzelunterricht geht, unter Einhaltung der Schutzkonzepte, keinerlei Infektionsrisiko aus. Viele Musikschulen benötigen diesbezüglich eine klare Genehmigung/Regelung innerhalb der Eindämmungsverordnung, um hier adäquat handeln zu können.“ So der Vorsitzende des Landesverbandes der Thüringer Musikschulen, Matthias Deichstetter.

Darüber hinaus hält es der Landesmusikrat als Dachverband für rund 200.000 Musiker*innen in Thüringen für dringend erforderlich, dass die Landesregierung angesichts sinkender Inzidenzen klare Regelungen auch für den Amateurmusikbereich trifft, um in den Städten und Landkreisen den Musik-Betrieb so rasch als möglich wieder aufnehmen zu können.

Wie der Präsident des LMR, Dr. Christoph Meixner, betont, bieten "einerseits die vom Deutschen Musikrat und der Konferenz der Landesmusikräten veröffentlichten Empfehlungen zur Wiederaufnahme des musikalischen Betriebs im Amateur- und Profibereich eine hervorragende Grundlage für die schrittweise Öffnung dieses Bereichs. Andererseits ist es in dieser für uns alle herausfordernden Zeit enorm wichtig, dass bei der Vorbereitung von Verordnungen gerade die für die verschiedenen Bereiche des kulturellen Lebens zuständigen Ministerien wirklich eng zusammenarbeiten und auf diese Weise widersprüchliche Regelungen vermeiden helfen.“