Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat heute eine Stellungnahme zum Entwurf der EU-Kommission für eine Mitteilung „Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbständigen“ vorgelegt. Die Initiative der EU-Kommission soll ermöglichen, dass Verbände von Solo-Selbständigen mit den Verbänden ihrer Auftraggeber in Verhandlungen über ihre Arbeitsbedingungen und damit auch ihre Honorare aufnehmen können. Anknüpfungspunkt ist Art. 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Zum Mitteilungsentwurf der Kommission „Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbständigen“ stellt der Deutsche Kulturrat fest:

  • Der Deutsche Kulturrat begrüßt die Feststellung der Kommission, dass Solo-Selbständige, die „Seite an Seite“ mit Arbeitnehmern für dieselbe Gegenpartei, also Arbeitgeber, Auftraggeber bzw. Auftraggebergruppen arbeiten, einen Nutzen aus Tarifverhandlungen ziehen können und von Seiten der Kommission diese Solo-Selbständigen nicht unter Art. 101 AEUV fallen.
  • Der Deutsche Kulturrat begrüßt ferner, dass andere EU-rechtliche oder nationale Bestimmungen, die darauf abzielen, die vertragliche Stellung von Urhebern oder ausübenden Künstlern zu stärken, wie bspw. das Urhebervertragsrecht, als Referenzpunkt für Tarifverträge von Urhebern oder ausübenden Künstlern dienen sollen und daher die EU-Kommission nicht gegen entsprechende Regelungen vorgehen bzw. Art. 101 AEUV nicht anwenden wird.
  • Der Deutsche Kulturrat stellt fest, dass mit dieser Leitlinie auch Solo-Selbständige, die von verschiedenen Auftraggebern beschäftigt werden, die ihrerseits aus derselben Quelle finanziert werden, zu Verhandlungen mit dem Geldgeber ermächtigt werden.
  • Der Deutsche Kulturrat stellt fest, dass es darüber hinaus zahlreiche Solo-Selbständige in der Kultur- und Medienbranche gibt, die sich ebenfalls in einer schlechten Verhandlungsposition befinden und von den bisher vorgeschlagenen Regelungen nicht erfasst werden. Der Deutsche Kulturrat fordert, für diese Gruppe Kollektivvereinbarungen bzw. Empfehlungen von Mindeststandards durch Berufsverbände hinsichtlich der Arbeitsbedingungen wettbewerbsrechtlich zu eröffnen.
  • Der Deutsche Kulturrat kritisiert, dass mit Blick auf die Betriebsgrößen nur solche Unternehmen im Anwendungsbereich genannt werden, die 10 Arbeitnehmer und mehr oder einen Jahresumsatz von mehr als 2 Mio. Euro haben. Es steht zu befürchten, dass viele Unternehmen in der Kultur- und Medienbranche diese Vorgabe nicht erfüllen und deshalb das Anliegen der Leitlinie in vielen Fällen ins Leere laufen wird. Der Deutsche Kulturrat fordert zumindest die genannten Größen sowohl bezüglich der Zahl der Arbeitnehmer als auch bezüglich des Umsatzes nach unten zu korrigieren. Vorzugswürdig Im Sinne einer Stärkung aller Solo-Selbständigen wäre, die Grenzen zu streichen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Coronapandemie hat deutlich vor Augen geführt, dass Künstlerinnen, Künstler und andere selbständig im Kulturbereich Tätige dringend höhere Einkommen erwirtschaften können müssen. Das kann auch helfen, dass Rücklagen für Zeiten der Auftragslosigkeit gebildet werden können. Es ist gut, dass die EU-Kommission nun Wege eröffnen will, damit Verbände von Solo-Selbständigen über Honorare kollektiv verhandeln können, ohne gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Wir fordern Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, MdB auf, diese Initiative der EU-Kommission nachdrücklich zu unterstützen und für weitere Verbesserungen einzutreten. Mehr Einkommen für Künstlerinnen und Künstler zu ermöglichen, ist unser Ziel.“

Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Entwurf der Mitteilung der Kommission „Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbständigen“ finden Sie hier.

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