Ausländische Musik-Download-Plattformen, die nicht über die notwendigen Onlinelizenzen für Deutschland verfügen, haben immer wieder große Aufmerksamkeit in den Medien gefunden. Dies führt zu unnötiger Verwirrung von Verbrauchern, die aufgefordert werden, für illegale Musikangebote zu zahlen. Das Landgericht München I hat nunmehr im Fall eines russischen Plattformbetreibers unmissverständlich festgestellt, dass das Angebot gegen deutsches Urheberrecht verstößt (Entscheidung im PDF-Format:
http://www.ifpi.de/news/pdf/allofmp3.pdf).

Hierauf müssen sich auch diejenigen einstellen, die für solche illegalen Online-Angebote Werbung treiben oder sie anderweitig unterstützen, indem sie beispielsweise "Gebrauchsanleitungen", positive "Testberichte" oder Links bereitstellen. Sogar eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt hat auf ihrer Webseite nicht nur auf das in Deutschland illegale russische Angebot verlinkt, sondern den Dienst auch noch als "richtungsweisend" und "perfekt"
angepriesen. Mehrere Musikunternehmen gehen jetzt, vertreten durch die Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte, gegen solche Unterstützer vor.
Neben Abmahnungen und Aufforderungen, Links auf das illegale Angebot zu entfernen, haben die Rechteinhaber in den eklatantesten Fällen auch die zuständigen Aufsichtsbehörden und Kontrollgremien eingeschaltet, um die Missstände zu beseitigen.

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