Die Landesregierung bündelt sämtliche die Kultur betreffenden rechtlichen Regelungen und Gesetze in einem eigenen Kulturgesetzbuch (KulturGB NW). Damit nimmt Nordrhein-Westfalen bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Ziel des Vorhabens ist es, die Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens durch verbindliche Rahmensetzungen zu stärken und zugleich die Bedeutung der Kultur als zentrales politisches Schlüsselthema hervorzuheben. Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat den Regierungsentwurf des Kulturgesetzbuches in seiner Sitzung am 11. Mai 2021 beschlossen.

"Gerade die Corona-Krise hat mit aller Deutlichkeit gezeigt, wie wichtig Kunst und Kultur für unser gesellschaftliches Leben sind – aber die Pandemie hat uns auch vor Augen geführt, wie empfindlich die kulturellen Strukturen vielfach immer noch sind. Es ist daher wichtiger denn je, diese Kultur-Strukturen dauerhaft zu stärken. Dazu leistet das Kulturgesetzbuch einen wichtigen Beitrag. Mit ihm schaffen wir einen höchstmöglichen Grad an Verbindlichkeit für Kulturschaffende und Einrichtungen und stellen die Förderung von Kunst und Kultur auf eine sichere und nachhaltige Grundlage. Nach der Stärkungsinitiative Kultur, mit der wir den Kulturetat bis 2022 dauerhaft um 50 Prozent erhöhen, machen wir damit einmal mehr klar: Wir geben der Kultur die gesellschaftliche Bedeutung, die sie verdient. Kultur nach Kassenlage kommt für uns nicht in Frage“, sagt Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

"Mit dem Kulturgesetzbuch setzt die Landesregierung ein weiteres zentrales politisches Anliegen aus dem Koalitionsvertrag von CDU und FDP um. Damit wird erstmals Kunst und Kultur in Nordrhein-Westfalen umfassend abgesichert. Förderverfahren werden entbürokratisiert, damit haupt- und ehrenamtliche Akteure unkompliziert Fördermittel des Landes beantragen können. Das Kulturgesetzbuch macht deutlich: Kultur ist ein Querschnittsthema, das sich durch alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und politischen Handelns zieht. Deshalb ist es offen für Erweiterungen wie z.B. ein Archivgesetz. Kultur ist Austausch. Daher haben wir bei der Erarbeitung des Kulturgesetzbuches auf umfassende Einbindung der Akteure Wert gelegt und Beteiligungsformate verbindlich im Gesetz verankert“, sagt Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft. 

Die Kernpunkte des Regierungsentwurfs im Überblick: 

Soziale und wirtschaftliche Rahmenbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern verbessern

Künstlerinnen und Künstler bilden das Rückgrat der vielfältigen Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen. Mit der Festlegung von Honoraruntergrenzen und Vorgaben für mehr Festanstellungen legt das Kulturgesetzbuch nun verlässliche Standards fest, um die sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern zu verbessern. Da es sich um ein Kernanliegen der Landesregierung handelt, finden sich die Regelungen zur Förderung von Künstlerinnen und Künstlern als Querschnittsthema in den unterschiedlichen Bereichen des Kulturgesetzbuches wieder.

Provenienzforschung und Sicherung des kulturellen Erbes
Um der großen Verantwortung gerecht zu werden, die Politik und Gesellschaft für den Umgang mit Kunstwerken tragen, die in der Zeit des Nationalsozialismus den rechtmäßigen Besitzern geraubt wurden, findet das Thema Provenienzforschung prominent Eingang ins Kulturgesetzbuch. Entsprechend einer wachsenden Sensibilität und Verantwortung in Bezug auf Kulturgut, das unrechtmäßig aus seinem ursprünglichen Kontext gerissen wurde, wird auch die Erforschung des kolonialen Erbes und von Entziehungen in der Zeit der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone und der DDR in den Blick genommen. Eine weitere Regelung sieht die Verpflichtung zum Erhalt des Landes-Kunstbesitzes vor, d.h. die Kunstschätze aus diesen Sammlungen dürfen nicht verkauft werden, um zum Beispiel Haushalte zu sanieren.

Gesetzliche Verankerung von Musikschulen und Bibliotheken
Das Kulturgesetzbuch setzt mit der erstmaligen gesetzlichen Verankerung von Musikschulen und Bibliotheken einen wichtigen Akzent und gibt damit ein klares Bekenntnis zu diesen wichtigen Orten kultureller Bildung ab. Im Bereich der Musikschulen werden klare Kriterien zur Qualitätssicherung als Voraussetzung für eine Förderfähigkeit durch das Land definiert. Ein Qualitätskriterium sind zum Beispiel fest angestellte und tariflich bezahlte Musikpädagogen und -pädagoginnen – zum einen, um diese sozial abzusichern und zum anderen, um an den Musikschulen ein solides und nachhaltiges Qualitätsniveau zu garantieren. Die gesetzliche Festlegung flankiert die Musikschuloffensive des Landes, in deren Rahmen den Kommunen ab 2022 rund sieben Millionen Euro mehr Landesmittel zur Verfügung stehen. Damit können kurzfristig 100 neue Stellen an Musikschulen geschaffen werden.

Nachhaltigkeit
Auch das Thema Nachhaltigkeit in der Kultur wird erstmalig rechtlich positioniert und zwar in dreifacher Dimension: ökologisch, wirtschaftlich und sozial. Kultureinrichtungen sollen etwa im Bereich Bauen, bei Veranstaltungen oder im internationalen Austausch ihren ökologischen Fußabdruck beachten. Landesförderungen sollen nachhaltig ausgerichtet werden und können entsprechende Kosten berücksichtigen. Berücksichtigt werden soll in der Förderung auch die Nachhaltigkeit in Bezug auf die ökonomischen Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler. 

Bürokratieabbau und Transparenz
Das Kulturgesetzbuch sieht eine Förderrichtlinie vor, auf deren Grundlage es künftig erheblich einfacher sein wird, Anträge auf Förderung zu stellen. Die Richtlinie soll alle zwei Jahre evaluiert werden, um den Bürokratieabbau auch nachhaltig zu betreiben. Das Kulturgesetzbuch schafft außerdem Rahmenbedingungen, die die Entwicklung der Kultur- und Förderpolitik im Sinne einer lebendigen Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure vorsehen. Leitende Kriterien sind Transparenz und Verbindlichkeit.

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