Kunstministerin Theresia Bauer: "Wir knüpfen an unser Erfolgskonzept an. Der Beschluss ist von großer Bedeutung für Soloselbstständige und Freischaffende in der Kultur- und Kreativszene mit oftmals prekären Arbeitsverhältnissen“
Das Kabinett hat sich heute Morgen für die landesseitige Fortführung des fiktiven Unternehmerlohns ausgesprochen. "Damit knüpft Baden-Württemberg an das bisherige Erfolgskonzept an und ergänzt die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe des Bundes. Vor allem für Soloselbstständige und Freischaffende in der Kultur- und Kreativszene mit oftmals prekären Arbeitsverhältnissen ist dies ein wichtiges Signal der Wahrnehmung und Wertschätzung“, sagte Kunstministerin Theresia Bauer am Dienstag (13. April) in Stuttgart.
Soloselbstständige, die die Überbrückungshilfe in Anspruch nehmen wollen, können nun zusätzlich eine monatliche Pauschale von 1.000 Euro im Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen. Für manche Antragsteller kann auch interessant sein, dass eine Anrechnung auf die Grundsicherung nicht stattfindet. "Ich danke dem zuständigen Wirtschaftsministerium, das unsere Anregung zur Fortführung des fiktiven Unternehmerlohns aufgenommen hat und die Abwicklung verantwortet. Sobald eine Antragstellung möglich ist, werden wir auf unserer Homepage dazu informieren“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski.