Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz, Dachverband für mehr als 500.000 musizierende Menschen in Rheinland-Pfalz, begrüßt grundsätzlich die Bereitstellung von 15,5 Millionen Euro für die Kultur in Rheinland-Pfalz zur Bewältigung der Corona-Krise. Dass die Landesregierung nach erheblichem Druck einzelner Verbände und zahlreicher Kulturschaffender endlich ein Programm vorlegt, ist ein spätes, aber richtiges Signal. Allerdings kritisiert der Landesmusikrat, dass durch dieses Hilfsprogramm zahlreiche freischaffende Musikerinnen und Musiker nicht erreicht werden und dass die Vereinsförderung zu kurz greift. Hätte man die Fachverbände in die Entwicklung der Hilfspakete eingebunden, wären einige Mängel vermeidbar gewesen.

Hierzu Landesmusikrats-Präsident Peter Stieber: "So begrüßenswert das Programm ist, so sehr müssen wir auch den Finger in die Wunde legen. Warum konnte keine Grundfinanzierung für die Freischaffenden entwickelt werden, sondern lediglich ein "Arbeitsstipendium“ in Höhe von 2.000 Euro für online verwertbare Arbeitsergebnisse? Dadurch sind viele Honorarkräfte im musikpädagogischen Bereich sowie ausübende Musikerinnen und Musiker nicht berücksichtigt. Für Musikpädagogen liegt es nicht auf der Hand sich beispielsweise als Solist im Internet zu präsentieren, wie es für freie Chor- oder Ensembleleiter ohne Ensemble auch schwer sein wird online künstlerisch zu überzeugen. Auch die Voraussetzung der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse grenzt zahlreiche professionelle Musikerinnen und Musiker sowie Lehrkräfte aus. Es bleibt weiterhin die Hoffnung, dass die Appelle der Wirtschafts- und Kulturminister der Länder im Bund endlich Gehör finden und ein Bundesprogramm für Soloselbständige in der Kultur entwickelt wird, das den tatsächlichen Bedarf auch deckt.“

Der Landesmusikrat übt auch Kritik an dem "Schutzschirm Vereine in Not“, an dem die ca. 4.000 in den Mitgliedsverbänden des Landesmusikrats musiktreibenden und –veranstaltenden Vereine partizipieren sollen. Hierzu Peter Stieber weiter: "Dass Vereine alle Rücklagen aufbrauchen müssen, um entstandene Kosten zu decken, folgt einem haushälterischen Denken, passt jedoch nicht zur Realität der Vereine. Meist wird im Sommer durch Auftritte und Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wie Vereinsfeste etc. der finanzielle Grundstock gelegt, um den Winter und durch die Bildung zweckgebundener Rücklagen die erste Hälfte des neuen Jahres finanziell abdecken zu können. Werden nun alle Mittel zum Jahresende aufgebraucht und Einnahmeausfälle in der Förderung nicht berücksichtigt, bedeutet dies einen Schutzschirm bis zum 31. Dezember 2020. Und im Januar 2021 muss Insolvenz angemeldet werden.“

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