Bis zum 01. Oktober können Laeinchöre Anträge auf Projektförderung im Rahmen der Laienmusikförderung des Landes NRW an den Landesmusikrat NRW stellen. Antragsberechtigt sind Musikvereinigungen in kirchlicher Trägerschaft und freie Laienmusikgruppen.

Förderschwerpunkte sind unter anderem die Nachwuchsförderung, die Aufführungen von Werken zeitgenössischer Komponistinnen und Komponisten aus NRW und Vorhaben mit Modellchatakter.

Der Kriterienkatalog mit den Antragsformularen ist als pdf-Dateien unter www.lmr-nrw.de ("Service") eingestellt.

Absätze