Aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der Flucht Zehntausender Menschen nach Nordrhein-Westfalen schreibt der Landesmusikrat NRW zusätzliche Fördermittel für Musikprojekte mit geflüchteten Musiker:innen und Musikinteressierten aus. Die Projektförderung im Bereich der Amateurmusik erfolgt aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW. Es ist die dritte Ausschreibung dieser Art für dieses Jahr.

Anträge können bis zum 05.08.2022 eingereicht werden.

Gefördert werden nachhaltige musikalische Aktionen mit der Ausrichtung auf kulturelle und inklusive Vielfalt - z.B. Workshops zum Spracherwerb, Bandworkshops, Musikgruppen, offenes Musizieren, Instrumentalunterricht, Konzerte und vorbereitende Probephasen, Festivals, usw.

Eine gendergerechte und divers gestaltete Auswahl der Mitwirkenden wird vorausgesetzt. Eine Erhöhung des Anteils von geflüchteten Musiker:innen in Leitungsfunktionen wird ausdrücklich angestrebt.

Die erforderlichen Dokumente sind hier aufgeführt.

Ein Eigenanteil von 10 % ist wünschenswert und kann in Form von bürgerschaftlichem Engagement erbracht werden

Projekte dürfen frühestens am 15.08.2022 beginnen und müssen bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein.

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