Für Schallemissionen durch Live-Musik in Musikclubs kommt bislang die sogenannte „Technische Anleitung Lärm“ zur Geltung. Dort wird hauptsächlich der Umgang mit Gewerbe- und Industrielärm geregelt. Die Mess- und Bewertungsregelungen werden der Realität des gesellschaftlichen Miteinanders durch Kulturschall nicht gerecht. Die TA Lärm wurde seit Jahrzehnten und trotz des Entschließungsantrags des Deutschen Bundestags, Clubs als Kulturstätten anzuerkennen, nicht angepasst. Aus diesem Grund hat die LiveKomm einen Vorschlag für eine Kulturschallverordnung inklusive Begründung entwickelt.
Diese Kulturschallverordnung würde die gesellschaftliche Rolle von Kulturbetrieben anerkennen. Der Verordnungsgeber könnte sie unabhängig von Gewerbe- und Industrielärmregelungen steuern. Der Entwurf soll die Diskussion für die Novelle der TA Lärm anregen und eine Grundlage für die Debatte im Bund und in den Ländern liefern.
Der Landesmusikrat NRW und sein Mitgliedsverband von nordrhein-westfälischen Clubs LINA unterstützen diesen Entwurf und fordern eine baldige politische Befassung damit, ist die TA Lärm doch nicht nur Regulativ für die Live-Musik in Musikclubs, sondern auch für die notwendige Belebung vieler Innenstädte. Die Formulierungsvorschläge der LiveKomm müssen nach Auffassung von Landesmusikrat NRW und LINA nicht in allen Details übernommen werden, vielmehr sollte der Vorschlag Anlass für eine generelle Überarbeitung der TA Lärm im Sinne von Live-Kultur und Stadtbelebung sein.