Die inzwischen vom Senat der FHH gefassten Beschlüsse und Allgemeinverfügungen sowie die neu erlassenen Leitlinien der Bundesregierung wegen der Corona-Pandemieführenbei vielen Betroffenen zu einer akuten Bedrohung ihrer Existenz. Die neuen vom Senat erlassenen Allgemeinverfügungen bringen Lockerungen für Geschäfte und erste Öffnungen in Schulen, aber ebenfalls eine weitere Verlängerung der Kontaktsperre bis zum 3.5.2020 und eine Maskenpflicht in Geschäften und Bussen/Bahnen mit sich. Ebenfalls werden weiterhin eine Vielzahl an Einrichtungen, u. a. auch die öffentlichen Theater und Konzerthallen, Live-Clubs sowie weitere Einrichtungen bis zum 30.6.2020 geschlossen sein. Großveranstaltungen sind nach aktueller Beschlusslage bis zum 31.8.2020 untersagt.

Allgemeinverfügung vom 17.04.2020.

Auf Basis dieser Informationen hat der Landesmusikrat Hamburg den Beschluss gefasst, dass entsprechend der Allgemeinverfügung bis zum 30.6.2020 alle Proben, Konzerte und sonstige öffentlichen Aktivitäten seiner Projekte und Ensembles ausgesetzt werden. Großveranstaltungen über 1.000 Personen werden bis zum 31.08.2020 ausgesetzt. Dies geschieht mit dem Ziel, die Ausbreitung von COVID 19 weiterhinzu verlangsamen und soziale Kontakte zu minimieren. Besonders betroffen sind dabei das Landesjugendjazzorchester Hamburg, das Landesjugendorchester Hamburg sowie die Preisträgerkonzerte des Landeswettbewerbs"Jugend jazzt“. Es wird versucht, soweit möglich und sinnvoll, ausgefallene Projektaktivitäten zu verschieben und Ersatztermine zu finden. Anhand der weiteren zu erwartenden Empfehlungen und Allgemeinverfügungen des Hamburger Senates wird der LMR HH die Lage jeweils neu beraten und entscheiden, inwieweit die Aktivitäten in den Projekten und Ensembles wieder aufgenommen werden können. Vorrangig ist bei unseren Maßnahmen die Gesundheitssicherung der Bevölkerung. Dies geschieht auf Grundlage der Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums, desRobert Koch Institutsund der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutzund der Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg.

Wir möchten im Interesse von uns allen alle Musikakteure auffordern, durch ein der Problemlage angemessenes Verhalten im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dazu beizutragen, dass die Ausbreitung des COVID 19 Virusverhindert oder zumindest verlangsamt wird. Für viele Betroffene steht durch die Absage von Veranstaltungen sowie den weiteren Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Existenz auf dem Spiel. Es geht darum, Arbeitsplätze zu sichern und soziale Härten zu vermeiden sowie Solidarität mit den Kulturschaffenden zu zeigen und einzufordern. Der Landesmusikrat unterstützt daher seine Mitglieder und Betroffene und setzt sich für deren Anliegen bei der Politik mit Nachdruck ein. Die ersten Hilfs-Maßnahmen durch die Hamburger Corona Soforthilfe und die Bundesregierung etc. haben gegriffen, und erste Hilfsgelder sind geflossen. Damit dürfte für viele Musikschaffende in Chören, Orchestern, Ensembles, Bands, Verbänden, Organisationen, Vereinen und Veranstaltern sowie Soloakteure die Lage etwas erträglicher geworden sein, auch wenn nach wie vor Existenznöte, Isolation und das "Nicht-Auftreten-Können“ an den Nerven zehren. Allerdings fallen auch viele durchs Raster, wie z.B.viele private Musikschulen,selbständige Privatmusikerzieher*innen oder freischaffende Musiker*innen, die keine Betriebsausgaben haben, aber denen die Finanzen zum Leben komplett weggebrochen sind. Hier müssen weitere Lösungen gefunden werden. Alle brauchen verlässliche Perspektiven,wie es in den kommenden Wochen und Monaten weitergehen wird. Musiker*innen und Organisationen haben Initiativen ergriffen und entwickeln mit Streaming- und anderen Diensten Kontakte zum Publikum, zu Lernenden und Mitmusikern. Viele dieser Angebote und weitere Informationen können auf der Homepage des LMR unter www.lmr-hh.de eingesehen werden. Das Präsidium, der Geschäftsführer und die Projektleitungen des Landesmusikrates sind zu der Thematik in einem ständigen Austausch, werden sich weiterhin über die neuesten Entwicklungen informieren und sich in dieser außergewöhnlichen Krisefür die Betroffenen einsetzen. Die Geschäftsführung wird sich nach wie vor mit Besonnenheit den anstehenden Aufgaben widmen.

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