Der Präsident des Bayerischen Musikrats Dr. Thomas Goppel appelliert eindringlich an Ministerpräsident Markus Söder, erste Schritte zur Lockerung für die Kultur in Bayern zu benennen. Dies muss am besten im zeitlichen Rahmen der nächsten Beratungen mit der Bundeskanzlerin und mit Blick auf die kommende Fassung der "Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ geschehen.

In Briefen an den Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Dr. Florian Herrmann, an die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml, zeitgleich an ihren Kollegen, Kunstminister Bernd Sibler, hatte der BMR Präsident bereits am 27. April 2020 den dringlichen Handlungsbedarf für die bayerische Kulturszene in vier Punkten benannt:

1. Es bedarf konkreter Aussagen zum Thema Großveranstaltungen. Was ist definitorisch eine Großveranstaltung im Kulturbereich? Welche zuständige Stelle erlaubt Großveranstaltungen dieser Art, gibt damit Rechtssicherheit für etwaige Absagen? Wer bestimmt die Rahmenbedingungen, damit die verbleibenden Veranstaltungen unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden können? Wie werden kreative Ideen der Betroffenenszene in fallbezogene Überlegungen einfließen?

2. Im ersten Schritt muss es eine teilweise Öffnung des Musikunterrichts (Einzelunterricht, Unterricht in Kleingruppen) in Musikschulen des VBSM, in freien Musikschulen, auch für freie Musikpädagogen geben. Bestehende zahlreiche Kooperationen zwischen Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen im Rahmen des Musikunterrichts erwarten dringlich aktualisierte Gestattungsangaben. Für die Vorbereitung des Musik-Additums an Gymnasien gilt das ebenso. Musik im Schulunterricht muss eine Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen genauso garantieren wie sie die Öffnung der Musikschulen nach sich zieht. Genau das ergibt sich aus der Nennung der Musikschulen im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Für die Musikschulen ist eine solche Gleichbehandlung selbstverständlich.

3. Musikbildungsangebote für Laien und Profis hat Bayern schwerpunktmäßig den Bayerischen Musikakademien übertragen. Es gilt jetzt, diesen Zugang schrittweise wieder zu ermöglichen. Nur so wird das verbotsbedingt derzeitige hohe Defizit in der Belegung an jeder der drei Musikakademien nicht noch weiter vergrößert. Auch der Einnahmenausfall erfordert einen Stopp. Insgesamt muss eine Lockerung der Einschränkungen die Wiederaufnahme des Akademiebetriebes unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen schrittweise (sprich: unter Auflagen) wieder zulassen.

4. Laienmusizieren ist unverzichtbarer Faktor der vielfältigen Musiklandschaft im "Kulturstaat Bayern“. Damit die Laienmusikszene ihre vielfältigen Aktivitäten wieder entfalten kann, müssen kreative Konzepte entwickelt und erlaubt werden, um unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen auch in der Laienmusik Unterricht, Proben und Konzerte neu in Angriff zu nehmen - das möglichst zeitnah.

Der Bayerische Musikrat arbeitet mit Hochdruck an einem Katalog zur Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen, der die Grundlagen zur allmählichen Wiederaufnahme von Unterricht, Proben, Weiterbildungsmaßnahmen und Konzerten in der bayerischen Musikkulturszene definiert und Wege aufzeigt, damit die Vielfalt der Musikkultur in Bayern sicht- und hörbar bleibt und wird. Bayerns Kulturschaffende müssen ihre Tätigkeit wieder aufnehmen können. Goppel: "Denn wirklich gesund sind die Menschen, dabei vor allem auch unser Nachwuchs, nur "an Leib und Seele“! Die Kombination beider Gesundheitskomponenten schafft kaum eine anderes Metier besser als die Musik!“