Grundsätzlich erhalten alle Musikinstitutionen in Baden-Württemberg auch 2023 den identischen Förderbetrag wie im vergangenen Jahr. Das bedeutet Planungssicherheit, stellt jedoch die Verbände auch vor die Aufgabe, den durch Inflation verursachten Minderbetrag einzusparen. Abgesehen davon gibt es jedoch ganz erhebliche Sonderzuwendungen.

An erster Stelle muss hier die Kooperation der fünf Musikhochschulen mit einem Musikgymnasium am Ort genannte werden. Ein solches Modell gibt es bereits in Stuttgart. Ab dem nächsten Schuljahr kommen alle vier weiteren Musikhochschulstandorte hinzu. Hierfür vergibt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport je eine Stelle an das betreffende Gymnasium, das Wissenschaftsministerium seinerseits je eine Stelle an die Musikhochschulen.

Erhebliche Beträge fließen weiterhin in die Gewinnung und Sicherung des Nachwuchses im Bereich der Elementaren Musikpädagogik und für die Lehramtsstudiengänge, da sich hier in allen Schularten große Engpässe abzeichnen. Insgesamt stehen dafür in den kommenden zwei Jahren fast 2 Millionen Euro zur Verfügung.

Gelder wurden fernerhin bewilligt für die Aktion "Musikfreundliche Schule" - für eine Plakette, die solchen Schulen zuteil werden soll, die günstige Rahmenbedingungen für die Musik schaffen. Ebenso können zukünftig Bundespreisträgerinnen und Bundespreisträger des Wettbewerbs "Jugend musiziert" mit einem erhöhten Preisgeld rechnen, zugleich werden bedürftige Eltern bei der Fahrt zum  Bundeswettbewerb unterstützt. Und schließlich wird die Dirigenten- und Chorleiterpauschale um 3,1 Millionen Euro erhöht, mit dem Ziel, Nachwuchs- und Jugendensembles zu unterstützen.

Absätze
„Betrachtet man alle weiteren innovativen Förderungen, so kann man ohne Übertreibung von einem Solidarpakt für Musik in der Jugend sprechen.“
Autor
Prof. Hermann Wilske, Präsident des Landesmusikrats Baden-Württemberg

Dazu Prof. Hermann Wilske, Präsident des Landesmusikrats Baden-Württemberg: In Zeiten eher knapper Kassen hat man in Baden-Württemberg in der Musik nicht nur auf Einsparungen verzichtet, sondern das Musikland Baden-Württemberg in wesentlichen Bereichen zukunftsfest gemacht. Es sind die vielen musikbegeisterten jungen Menschen im Land, die nach Corona jetzt auf vorbildliche Weise unterstützt werden. Stellvertretend seien an dieser Stelle die vier weiteren Kooperationen von Musikhochschulen mit einem Musikgymnasium vor Ort genannt. Junge Schülerinnen und Schüler, die über die Woche hinweg oftmals einen äußerst eng getakteten Stundenplan haben, werden zukünftig nicht nur notwendige Zeitkontingente zum Üben bekommen, sondern auch die Möglichkeit haben, erstrangigen Unterricht an Musikschule und Musikhochschule zu erhalten. Baden-Württemberg nimmt damit eine Vorreiterrolle ein, die innerhalb und außerhalb Deutschlands ein absolutes Alleinstellungsmerkmal darstellt. Betrachtet man alle weiteren innovativen Förderungen, so kann man ohne Übertreibung von einem Solidarpakt für Musik in der Jugend sprechen.“