Der Landesmusikrat NRW, Dachverband der nordrhein-westfälischen Musikverbände, begrüßt, dass der nordrhein-westfälische Landtag heute das Kulturgesetzbuch für NRW verabschiedet hat. Die Beschlussfassung des Ausschusses für Kultur und Medien, die verabschiedet wurde, hat viele Vorschläge der Kulturverbände durch einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen aufgenommen. Der Landesmusikrat NRW hat sich ­konstruktiv und erfolgreich in die Entwicklung des Gesetzestextes eingebracht.

Reinhard Knoll, Präsident des Landesmusikrats NRW: „Wir begrüßen insbesondere die Wertschätzung, die das Gesetz durch Selbstverpflichtungen des Landes gegenüber der Freien Szene den Künstlerinnen und Künstlern erweist. Impulse geben auch Aussagen zur Diversitätsentwicklung und zur Notwendigkeit weiterer Digitalisierung im Kulturleben. Eine Spezialregelung zu Musikschulen verbindet sich mit dem beachtlichen Förderaufwuchs, den Landtag und Ministerium für Kultur und Wissenschaft in dieser Legislaturperiode für Musikschulen bereitgestellt haben. Das Gesetz formuliert so auch das politische Ziel vermehrter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse an Musikschulen.“

„Auch begrüßen wir die Aussagen des Gesetzes in Bezug auf die Kultur in ländlichen Räumen,“ so Reinhard Knoll weiter. „Vor allem die Amateurmusikverbände in unserem Dachverband sehen hier großen Handlungsbedarf, für den das Gesetz einen Rahmen schafft. Es sieht die Vereine und Verbände als Partner für die Stärkung des Kulturlebens in ländlichen Räumen an. Die Mitgliedsverbände im Landesmusikrat sind bereit, die Umsetzung der Gesetzesvorgaben zu unterstützen. Denn es ist viel zu tun.“

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