Das Land Nordrhein-Westfalen hat in Düsseldorf mit dem Städtetag NRW in Kooperation mit den Intendantinnen und Intendanten, dem Deutschen Bühnenverein und dem NRW Kultursekretariat für Nordrhein-Westfalen einen Theater- und Orchesterpakt vereinbart. Unterzeichnet wurde die Vereinbarung von Kulturministerin Ute Schäfer und dem Vorsitzenden des Städtetags NRW, Norbert Bude, Oberbürgermeister von Mönchengladbach.
Der "Theater- und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen" ist ein Ergebnis der Theater- und Orchesterkonferenz des Landes, in der auf Initiative von Kulturministerin Schäfer Vertreter der theater- und orchestertragenden Städte, der Intendanten der 18 Stadttheater und 15 kommunalen Orchester sowie des Kulturministeriums seit 2011 zum regelmäßigen Austausch zusammenkommen.
"Die Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt in Richtung der Sicherung und verstärkten Finanzbeteiligung des Landes an der Theater- und Orchesterlandschaft in NRW und zwar insbesondere für finanzschwache Städte. Das Land und die Kommunen geben damit ein wichtiges Signal, dass sie sich nicht nur an der gemeinsamen Sicherung, sondern vor allem auch Weiterentwicklung der vielfältigen Theaterlandschaft in NRW stärker als bisher beteiligen wollen", erklärte der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Norbert Bude.
"Unsere Vereinbarung stellt in dieser Form bundesweit ein Novum dar. Dabei ist für mich die Planungssicherheit das wichtigste gemeinsame Ziel, das wir im Theater- und Orchesterpakt NRW formuliert haben. Wir wollen für die Theater und Orchester einen verlässlichen Rahmen schaffen. Dafür wurde vom Land seit 2011 die Förderung der kommunalen Theater- und Orchester von rund 14,5 Millionen Euro um jährlich 4,5 Millionen Euro auf rund 19 Millionen Euro erhöht", erklärte Ministerin Schäfer. Darüber hinaus habe sich die Theater- und Orchesterkonferenz des Landes als ein hervorragendes Forum erwiesen, um auf Augenhöhe Fragen der kommunalen Theater und Orchester mit allen Beteiligten zu diskutieren. "Wir wollen deshalb die Theaterkonferenz als regelmäßige Einrichtung erhalten, um neben finanziellen auch weitere inhaltliche und konzeptionelle kulturpolitische Zielsetzungen zu erarbeiten", sagte Kulturministerin Schäfer.
Die wichtigsten Vereinbarungen des "Theater- und Orchesterpakts Nordrhein-Westfalen" in Auszügen:
1. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und die theater- bzw. orchestertragenden Städte werden in enger Kooperation alles in ihren Kräften Stehende tun, um die Theater- und Orchesterlandschaft Nordrhein-Westfalens zu erhalten, zukunftsfähig zu machen und weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck wird die "Theater- und Orchesterkonferenz Nordrhein-Westfalen" regelmäßig zu Beratungen über die Zukunft der Theater und Orchester in Nordrhein-Westfalen zusammenkommen. Gegenstand dieser Beratungen sollen nicht nur Finanzierungsfragen, sondern auch Fragen der strukturellen Weiterentwicklung und künstlerisch-konzeptionellen Innovation sein.
2. Angesichts der aktuellen Situation leistet das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen seit 2011 mit einem Beitrag von zusätzlichen 4,5 Millionen Euro eine Hilfe an die theater- und orchestertragenden Städte. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt nach einem in der Theater- und Orchesterkonferenz gemeinsam zu vereinbarenden Schlüssel, der die Kommunen mit einer besonders schwierigen Haushaltslage besonders berücksichtigt, ohne andere auszuschließen. Eine Fortschreibung dieser Mittel ist - vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung des Landeshaushaltsgesetzes - beabsichtigt.
3. Die zusätzlichen Mittel fließen zusammen mit den Betriebskostenzuschüssen den Theatern und Orchestern direkt zu und werden vor allem für die künstlerischen Aufgaben genutzt. Dies gilt auch für theater- bzw. musikpädagogische Aktivitäten.
4. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen empfiehlt seinen theater- bzw. orchestertragenden Mitgliedstädten, alles zu tun, um ihrerseits eine Absicherung der kommunalen Theater- und Orchester mindestens auf dem Status Quo zu erreichen.
5. Auf der Grundlage dieses Theater- und Orchesterpaktes Nordrhein-Westfalen sollen zwischen dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und den einzelnen theater- bzw. orchestertragenden Städten jeweils Fördervereinbarungen geschlossen werden.
6. Über die finanzielle Absicherung der Theater und Orchester hinaus, halten das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und der Städtetag Nordrhein-Westfalen es für erforderlich, dass die Theater und Orchester auf dem eingeschlagenen Weg, sich für neue Zielgruppen zu öffnen und für diese attraktive und auch niederschwellige Angebote zu machen, entschieden weiter vorangehen.
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Quelle
http://www.mfkjks.nrw.de