Insgesamt 27 Institutionen der freien Kulturszene in Schleswig-Holstein erhalten in den kommenden Wochen erfreuliche Nachrichten: Sie kommen in den Genuss von Fördermitteln in Höhe von insgesamt 500.000 Euro für Investitionen in ihren Einrichtungen. Kulturministerin Karin Prien betonte am 7. August 2019 in Kiel: "Ein Flächenland wie Schleswig-Holstein ist auf eine lebendige freie Kulturszene und die Arbeit von regionalen Kultureinrichtungen angewiesen. Sie bringen die Kultur direkt zu den Menschen, spiegeln die regionalen Besonderheiten und sind in ihrer Vielfalt eine enorme Bereicherung für das kulturelle Leben unseres Landes.“ Deswegen sei es der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, die freie Kulturszene zu unterstützen. Mit den Fördermitteln könnten dringend benötigte Modernisierungen, Umbauten und Sanierungen finanziert werden, um die kulturelle Infrastruktur zu stärken und die Grundlage für neue Ideen, Innovationen und Entwicklungsprozesse zu schaffen, so die Ministerin.
Im laufenden Bewilligungsverfahren durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) wurden jetzt die ersten 15 Einrichtungen und Projekte aus Mitteln des Landesprogrammes IMPULS 2030 in Höhe von 225.574,18 Euro gefördert. Weitere 12 Einrichtungen werden in den nächsten Wochen ihre Förderbescheide erhalten.
Die Landesregierung stellt mit dem Förderprogramm die Unterstützung der freien Szene auf eine breite Basis: Das Programm richtet sich an nicht gewinnorientierte, öffentlich zugängliche Einrichtungen, Gruppen oder Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung, wie etwa soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Heimatvereine, nicht-staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs oder Literaturvereinigungen. Es ist mit bis zu 500.000 Euro jährlich ausgestattet und hat eine Laufzeit bis 2022. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren übernimmt die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Abstimmung mit dem Kulturministerium. Anträge für die Förderperiode im Jahr 2020 können vom 1. Januar 2020 bis zum 30. April 2020 bei der IB.SH eingereicht werden.