Das Land Mecklenburg vergibt im kommenden Jahr wieder Aufenthalts-, Arbeits- und Reisestipendien in den Bereichen Bildende Kunst/Fotografie, Darstellende Kunst/Tanzperformance, Musik/Komposition, Literatur und spartenübergreifende Vorhaben. Bewerbungen müssen bis zum 15. Januar 2018 (Poststempel) im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schwerin eingehen. Im kommenden Jahr stehen insgesamt 60.000 Euro für die Künstlerstipendien bereit.
"Wunderschöne Natur, Ruhe, Freiraum für eigene Ideen und eine finanzielle Unterstützung. Genau das wird bei einem Aufenthalt im Künstlerhaus möglich und macht die Stipendien so begehrt", erläuterte Kulturministerin Birgit Hesse. "Künstlerinnen und Künstler freuen sich, wenn ihnen das Land einen Aufenthalt im Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop, im Schloss Wiepersdorf oder im Landesatelier des Schleswig-Holstein-Hauses in Rostock ermöglicht. In dieser Zeit können sie ihrer kreativen Arbeit uneingeschränkt nachgehen. Die Stipendien sind eine besondere Form der Einzelkünstlerförderung", betonte Hesse.
Die Stipendien werden in einem geregelten Bewerbungsverfahren vergeben. Die Auswahl erfolgt durch eine Kunstkommission. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass die Künstlerinnen und Künstler ihren Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben. Bei einem Aufenthaltsstipendium können sie eine monatliche Unterstützung von 1.000 Euro erhalten, bei einem Arbeitsstipendium sind es max. 5.000 Euro. Bei einem Reisestipendium handelt es sich um Zuschüsse in Höhe von max. 3.000 Euro je Projekt.
Die aktuelle Ausschreibung für die Stipendien ist auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Im Jahr 2017 hat das Land 18 Stipendien an Künstlerinnen und Künstler vergeben.
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Quelle
https://www.regierung-mv.de