Mit über 300 Teilnehmern und 40 hochkarätigen Referenten aus Eu­ropa, USA und Asien ist der vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie und der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen veranstaltete, 2-tägige Kongress „Wandel durch Kulturwirtschaft – Perspektiven einer Zukunftsbranche“, gestern (18.09.2007) in Essen zu Ende gegangen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten internationale Strategien und Konzepte zur Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft, die den Besonderheiten dieses kleinteiligen, beschäftigungsintensiven Wirtschaftssektors Rechnung tragen.

Der Kongress stellte insbesondere heraus, dass attraktive Standorte und Quartiere der Kultur- und Kreativwirtschaft das überregionale und internationale Profil einer Region stärken und Investoren und Fach- und Führungskräfte anziehen. Städte, Regionen und Wirtschaftsförderungs-einrichtungen in Nordrhein-Westfalen sollten sich daher im globalen Wettbewerb stärker um die Ansiedlung von Künstlerinnen und Künstlern und kreativen Unternehmen bemühen und vorhandene Netzwerke und Cluster unterstützen.

Unverzichtbar für eine nachhaltige Entwicklungsstrategie sei eine Stär­kung der kulturellen Bildung. Über ihren Eigenwert hinaus sei sie eine unabdingbare Voraussetzung für die Schaffung von Nachfrage nach kulturellen Gütern und Dienstleistungen.

Die Internationalisierung der Märkte eröffne neue Chancen für die regi­onal verankerte Kultur- und Kreativwirtschaft. Sie erfordere intelligente, auf die besonderen Bedürfnisse der Akteure zugeschnittene Export­strategien. Es müsse daher überprüft werden, ob die vorhandenen In­strumente der Außenwirtschaftsförderung auch zur Unterstützung der Kreativbranchen in Auslandsmärkten taugen.

Zentral für die Weiterentwicklung der Kreativwirtschaft in Nordrhein-Westfalen sei es auch, das Standortmarketing zu verstärken. Dies müsse eine gemeinsame Aufgabe des Landes und der Kommunen sein.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kongresses verabschiedeten die 10 Leitsätze umfassende „Essener Erklärung“, die an Kommunen, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Kammern und Verbände sowie an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die Bundesregierung und die Europäische Kommission versandt werden soll.