Die rheinland-pfälzischen Kulturverbände fordern die politischen Parteien im Zuge der Landtagswahl dazu auf, in der kommenden Legislaturperiode ein Kulturfördergesetz für das Land Rheinland-Pfalz auf den Weg zu bringen, um kulturelle Infrastrukturen erhalten bzw. weiter entwickeln, Kultur in gewohntem Umfang anbieten und den vielfach prekären Einkommensverhältnissen von Kulturakteuren entgegen wirken zu können. Die Verbände sind dabei gerne bereit, als Dialogpartner zur Verfügung zu stehen.

Warum Rheinland-Pfalz ein solches Gesetz zur Stärkung der politischen Bedeutung der Kultur benötigt, soll exemplarisch an drei Punkten verdeutlicht werden:

1. Rheinland-Pfalz ist ein Kulturland. Die vielfältigen kulturellen Einrichtungen und Initiativen – unabhängig von einer staatlichen oder nicht-staatlichen Trägerschaft – bereichern unser Land in vielfältiger Weise. Gezielte Kulturförderung ist nicht nur finanzielle Subvention der Künste, sondern wirkt sich auch auf Felder der Sozial- und Sicherheitspolitik sowie durch das kreative Potential auf die Wirtschaftspolitik aus. Ein Kulturfördergesetz ermöglicht diese gezielte Kulturförderung zum Wohle aller Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer.

2. Rheinland-Pfalz ist ein Flächenland. Die Gebietsstruktur in unserem Land ist vorrangig durch kleine und mittlere Kommunen geprägt. Mit insgesamt 22 Milliarden Euro Schulden (Stand 2014) ist die Verschuldung der Kommunen eine der höchsten der Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland. Die Förderung und Pflege von Kultur ist vorrangig Aufgabe der Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Doch Kulturausgaben sind Teil der freiwilligen Leistungen und deshalb von den Sparzwängen besonders betroffen. Ein Kulturfördergesetz stärkt durch Gemeindegrenzen übergreifende Kulturentwicklungsplanungen die kulturpolitische Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen und erschafft somit Handlungsspielräume für die Kultur vor Ort.

3. Rheinland-Pfalz ist eine Hochburg des Ehrenamts. Im Jahr 2009 waren 41% der Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich engagiert. Ein Spitzenwert im Vergleich mit anderen Bundesländern. Im Bereich "Kunst, Kultur, Musik“ engagierten sich 20% der ehrenamtlich Tätigen. Doch werden diese aktiven Menschen bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln vom Zuwendungsgeber mehr als Behörde, denn als freiwillig Engagierte betrachtet. Ein Kulturfördergesetz stärkt das Ehrenamt durch Verbesserungen und Vereinfachung im Zuwendungsverfahren und misst diesem damit eine höhere Bedeutung zu.

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