Neue Musik gehört in Deutschland zu den lebendigsten Gegenwartskünsten. Zu ihrer stärkeren Verankerung im öffentlichen Kulturleben fördert die Kulturstiftung des Bundes in den Jahren 2007 bis 2011 ausgewählte Modellprojekte zur Vermittlung Neuer Musik.

Die Projekte sollen über einen Zeitraum von fünf Jahren
- innovative Wege der Musikvermittlung erproben und dabei Grenzen in der Wahrnehmung der Neuen Musik überschreiten;
- Akteure der Neuen Musik miteinander in Verbindung bringen;
- durch Qualität und Originalität des Programm sowie der Organisations- wie Produktionsstrukturen überzeugen;
- von einem tragfähigen Netzwerk verschiedener Institutionen und Mitwirkender einer ganzen Region verantwortet werden, die gemeinsam eine dauerhafte, hochwertige und publikumsbildende Auseinandersetzung mit der Neuen Musik anstreben;
- nachhaltig wirken, möglichst über die Dauer der Förderung durch die KSB hinaus;
- eine regionale Ko-Finanzierung aus öffentlichen und/oder privaten Mitteln mitbringen.

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, Schulen und Hochschulen, öffentliche und private Stiftungen, Stadt- und Staatstheater, Opern-, Konzerthäuser und Orchester, freie Theater und Ensembles mit einer klaren rechtlichen Trägerstruktur sowie vergleichbare Behörden oder Einrichtungen. Anträge auf Förderung von Einzelprojekten sind im Rahmen des Netzwerks Neue Musik ausgeschlossen; diese sind nur über die Allgemeine Projektförderung der KSB möglich.

Der ausführliche Ausschreibungstext mit Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten und -fristen sowie entsprechende Antragsformulare ist auf unserer Website unter www.kulturstiftung-bund.de zu finden. Das Antragsverfahren gliedert sich in zwei Stufen. Erste Kurzkonzepte sind bis zum 15. Februar 2007 (Poststempel) an folgende Adresse zu senden:

Kulturstiftung des Bundes
Netzwerk Neue Musik
Lützowplatz 9
10785 Berlin