Der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, ist es in den Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2018 gelungen, für ihr Budget eine Steigerung in Höhe von 312 Millionen Euro für kulturelle Institutionen und Projekte zu erreichen. Der Regierungsentwurf für den Haushalt 2018, der heute vom Kabinett verabschiedet wurde, sieht damit insgesamt rund 1,67 Milliarden Euro für den Kulturetat vor. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Regierungsentwurf des Vorjahres um 23 Prozent. Seit dem Amtsantritt von Kulturstaatsministerin Grütters im Jahr 2013 hat sich der Haushalt damit um rund 460 Millionen Euro erhöht. Das entspricht einer Steigerung in dieser Legislaturperiode um gut 38 Prozent. Seit dem Amtsantritt von Bundeskanzlerin Merkel im Jahr 2005 stieg der Kulturetat um fast 60 Prozent.

Monika Grütters erklärte: "Die erneute Etatsteigerung ist ein großartiges Signal: Sie unterstreicht den gesamtgesellschaftlichen Wert der Kultur, denn Kunst und Kultur sind heute als Brückenbauer mehr denn je gefragt. Wir stärken damit die für Deutschland typische kulturelle Vielfalt und setzen abermals ein deutliches Zeichen für diesen wichtigen Aspekt unserer nationalen Identität. Künstler und Kreative werden davon ebenso profitieren wie etablierte Kultureinrichtungen.

So werden wir mit 75 Millionen Euro einen zusätzlichen Anreiz für große internationale und nationale Filmproduktionen setzen und den Filmstandort Deutschland noch attraktiver machen. Die Gesamtsumme für den Deutschen Filmförderfonds wird sich danach im Jahr 2018 voraussichtlich auf insgesamt 125 Millionen Euro belaufen. Auch die bereits ab dem Haushaltsjahr 2016 erfolgte Erhöhung der kulturellen Filmförderung in meinem Haushalt um 15 Millionen Euro soll 2018 fortgesetzt werden.

Zur weiteren Stärkung des Kulturgutschutzes in Deutschland, den wir mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz 2016 auf eine zeitgemäße Grundlage gestellt haben, sind 7,5 Millionen Euro für den Ankauf national wertvollen Kulturguts vorgesehen; insgesamt stehen dann 10 Millionen Euro hierfür zur Verfügung.“

Mehr Geld gibt es auch für die Deutsche Welle. Der Auslandssender wird 25,7 Millionen Euro zusätzlich erhalten. Damit können unter anderem die Stärkung des Angebots für Russland und die Ukraine, des arabisch- und türkischsprachigen Angebots sowie die aktuellen Programme für Flüchtlinge fortgesetzt werden.

Ein strukturelles Zeichen setzt der Bund auch mit der Aufnahme der Zuschüsse, die im neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag vereinbart wurden – diesmal mit einem starken Akzent in der Musik. So wird der Bund die Berliner Philharmoniker mit 7,5 Millionen Euro fördern, aber auch einen Beitrag von 10 Millionen Euro zur erstrangigen musikalisch-künstlerischen Arbeit an den Berliner Opern leisten. Die mehr als fünfzigprozentige Aufstockung des Hauptstadtkulturfonds auf 15 Millionen Euro schafft die Grundlage, eine Vielzahl an innovativen Einzelprojekten und Veranstaltungen fördern zu können, insbesondere Projekte der freien Szene.

Im Rahmen der Umsetzung des Hauptstadtfinanzierungsvertrags wird zudem der Bund das Land Berlin von Betriebs- und Programmkosten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Humboldt Forum entlasten; hierfür sieht der Regierungsentwurf 2,3 Millionen Euro vor.

Mit dem neuen "Nationalen Präventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus“ werden gerade auch Kultur und Medien ihren eigenen und unabdingbaren Beitrag leisten. Hierfür werden im Kulturhaushalt 6,5 Millionen Euro neu zur Verfügung stehen. Daraus sollen Initiativen zur kulturellen Integration sowie zur Prävention im Netz durch Stärkung der Medienkompetenz gefördert werden.

Im Filmbereich werden die Mittel zur schrittweisen Digitalisierung des deutschen Filmerbes im kommenden Jahr um 2,3 auf nun 3,3 Millionen Euro erhöht. Die Länder sind hier aufgefordert, sich ebenfalls in gleicher Höhe zu beteiligen.

Für notwendige Sanierungsmaßnahmen beim von der Deutschen Schillergesellschaft getragenen Deutschen Literaturarchiv Marbach konnten 850.000 Euro bereitgestellt werden.

Für die Barenboim-Said-Akademie in Berlin, die 2016 in die dauerhafte Förderung aufgenommen wurde, ist eine Erhöhung um knapp 1,4 auf nun 6,9 Millionen Euro vorgesehen.

Der erste Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2018 steht unter dem Vorbehalt der weiteren Haushaltsaufstellung, insbesondere des parlamentarischen Haushaltsverfahrens, das erst nach der Bundestagswahl im Herbst stattfinden wird.