Zu den heutigen Beschlüssen der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erklärt Kulturstaatsministerin Claudia Roth:
„Die heutigen Beschlüsse des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen mich froh und zuversichtlich – läuten sie doch eine etappenweise Rückkehr zu einem normalisierten gesellschaftlichen und kulturellen Leben ein. Für die Kulturbranche sind die Erleichterungen für überregionale Großveranstaltungen und für Clubs und Diskotheken besonders erfreulich, denn gerade in diesen Bereichen haben die Akteurinnen und Akteure über viele Monate hinweg besonders unter den notwendigen Beschränkungen gelitten.
Wirklich befreiend ist für mich aber die Nachricht, dass es für den Kulturbereich insgesamt jetzt eine klare Perspektive gibt: Wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt, können kulturelle Einrichtungen ab dem 20. März grundsätzlich auf Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen verzichten. Museen, Theater, Konzerthäuser und Kinos können sich also darauf einstellen, dass mit dem Frühling auch der Normalbetrieb in ihre Häuser zurückkehrt.
Zugleich ist es weiterhin dringend geboten, den Künstlerinnen, Künstlern und den Kulturveranstaltern Unterstützung zukommen zu lassen, solange die wirtschaftlichen Nachwirkungen der Pandemie nach wie vor andauern. Die nun beschlossene Verlängerung der Überbrückungs- und Neustarthilfe kommt daher genau rechtzeitig.