Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass die zunächst bis Dezember 2014 befristeten Sonderregelung zum erleichterten Bezug von Arbeitslosengeld I für überwiegend kurz befristet Beschäftigte um ein Jahr verlängert werden soll. Staatsministerin Monika Grütters erklärte dazu: „Die Fortgeltung dieser Regelung zum ALG I ist für Beschäftigte im Kulturbereich von großer Bedeutung. Die Bundesregierung hat mit der Verlängerung zunächst einmal Zeit gewonnen, im nächsten Jahr die notwendigen Verbesserungen zur sozialen Sicherung nach kurz befristeter Beschäftigung anzugehen. Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass diese befristete Regelung später von einer Anschlussregelung abgelöst wird, die im Sinne der Koalitionsvereinbarung den Besonderheiten von Erwerbsbiographien im Kulturbereich ausreichend Rechnung trägt.“
Während grundsätzlich derjenige einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) erwirbt, der in einer Rahmenfrist von zwei Jahren zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, gelten nach der jetzt verlängerten Sonderregelung erleichterte Voraussetzungen: Danach kann derjenige ALG I beziehen, der in den letzten zwei Jahren sechs Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und sich dies überwiegend aus Beschäftigungen ergibt, die auf nicht mehr als 10 Wochen befristet waren. Außerdem darf eine bestimmte Verdienstgrenze nicht überschritten sein.
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