Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte bei der Eröffnung des 6. Kulturpolitischen Bundeskongresses in Berlin: „Die Kulturpolitische Gesellschaft bezieht in wichtigen Fragen immer wieder Stellung, berät die Politik und gibt Positionsbestimmungen. Mit ´netz.macht.kultur − Kulturpolitik in der digitalen Gesellschaft´ wurde für den diesjährigen Kongress ein besonders vielschichtiges Thema gewählt. Auch in der Bundespolitik nehmen netzpolitische Themen einen immer höheren Stellenwert ein. Hierfür stehen z.B. der Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung aus meinem Haus wie auch die Einsetzung der Enquete-Kommission ´Internet und digitale Gesellschaft´ durch den Deutschen Bundestag.“
„Das Internet durchdringt heute nahezu jeden Aspekt unseres Daseins: Arbeitswelt, Bildung, Unterhaltung und Sozialleben, und zunehmend auch die Weltpolitik – wie Wikileaks und nicht zuletzt die jüngsten Ereignisse in der arabischen Welt zeigen, bei denen die digitale Öffentlichkeit eine gewichtige Rolle spielte“, betonte der Staatsminister weiter. „Es hat die Art und Weise revolutioniert, wie wir an Informationen gelangen, Informationen verarbeiten und weltweit miteinander kommunizieren. Dass die Digitalisate des Kultur- und Wissenschaftsbereichs zukünftig ihren Weg zum Nutzer finden, dafür soll insbesondere die Deutsche Digitale Bibliothek sorgen. Ihre zentrale Infrastruktur wird derzeit auch mit Mitteln meines Hauses aufgebaut. Die Digitalisate von rund 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen Deutschlands zugänglich zu machen, ist eine enorme Herausforderung.“
„Zu den Risiken der digitalen Entwicklung gehört, dass der Schutz des geistigen Eigentums nicht gesichert ist“, hob Kulturstaatsminister Bernd Neumann hervor. „Es macht sich eine gefährliche Gratismentalität breit, ohne jedes Unrechtsbewusstsein. Dies gefährdet die Existenz von Künstlern und von Kultur- wie Medienschaffenden, die von den Tantiemen für die Nutzung ihrer Werke leben. Und hiervon betroffen ist nicht allein die Film- und Musikindustrie. Ein Kernvorhaben mit Blick auf die Digitalisierung ist daher die Reform des Urheberrechts. Hierbei muss eines klar sein: Der Urheber bleibt Ausgangspunkt aller rechtlicher Überlegungen. Ich habe daher ein Positionspapier als Beitrag in die aktuelle Diskussion zum Urheberrecht eingebracht, das klar Stellung zugunsten der Urheber bezieht. Die angemessene Vergütung der Urheber und Rechteinhaber ist entsprechend dem analogen Bereich sicherzustellen.“
Die Kulturpolitische Gesellschaft veranstaltet alle zwei Jahre den Kulturpolitischen Bundeskongress. Der diesjährige Kongress unter dem Motto „netz.macht.kultur“ befasst sich mit der „Kulturpolitik in der digitalen Gesellschaft“. Die Kulturpolitische Gesellschaft wird aus dem Haushalt des Kulturstaatsministers jährlich in Höhe von 445.000 Euro gefördert. Alle zwei Jahre wird der Etat um 45.000 Euro erhöht, um den „Kulturpolitischen Bundeskongress“ mitzufinanzieren.
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