Die Bundesregierung hat heute im Kabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und weiteren Änderungen des Urheberrechtsgesetzes“ beschlossen. Das Gesetz dient in erster Linie der Umsetzung der im Oktober 2012 in Kraft getretenen EU-Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke und enthält außerdem Regelungen für den Umgang mit vergriffenen Werken.
Kulturstaatsminister Bernd Neumann dazu: „Der Gesetzentwurf ist ein Meilenstein bei der Erleichterung des Zugangs zu unserem kulturellen Erbe. Mit dieser Regelung schaffen wir eine verlässliche Rechtsgrundlage für die Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen bei der Nutzung verwaister und vergriffener Werke. Sie können künftig der Öffentlichkeit urheberrechtlich geschützte Werke auch dann zur Verfügung stellen, wenn deren Urheber nicht mehr ermittelbar sind. Damit erfüllen wir ein wichtiges Anliegen der Bibliotheken, Museen und Archive, die schon lange darauf warten, diese Werke digitalisieren und über das Internet zugänglich machen zu können. Diese Schätze können nunmehr gehoben werden.“
Auch für vergriffene Werke, die durch den Verlag nicht mehr geliefert werden, enthält der Gesetzentwurf Regelungen für die Zugänglichmachung über das Internet. Einen entsprechenden Vorschlag hatte Staatsminister Bernd Neumann bereits im Jahre 2010 in seinem Positionspapier ´Ohne Urheber keine kulturelle Vielfalt´ unterbreitet.
Hintergrund des Gesetzes und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist unter anderem das Bestreben, den Ausbau digitaler Online-Bibliotheken voranzutreiben und damit den Zugang zu Kulturgut auch für diejenigen zu verbessern, denen der Weg in die Kultureinrichtungen nicht immer möglich ist. Dies betrifft neben der europäischen digitalen Bibliothek EUROPEANA insbesondere die Deutsche Digitale Bibliothek, deren zentrale Infrastruktur auch mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgebaut wird.
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