In jüngster Zeit sehen sich Bühnen- und Kostümbildner in vielen Fällen einer höheren Umsatzbesteuerung durch Finanzbehörden ausgesetzt, die immer häufiger den Regelsteuersatz von 19 Prozent ansetzen. Staatsminister Bernd Neumann erklärte dazu: „Es ist nicht akzeptabel, dass der unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Leistungen von Bühnen- und Kostümbildnern offenbar nicht mehr gewährleistet wird. Die gesetzlichen Voraussetzungen haben sich für diesen Bereich nicht geändert, so dass die zuständigen Finanzbehörden der Länder gehalten sind, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz, wo möglich, anzuwenden. Deshalb habe ich den Bundesminister der Finanzen wie auch die Länder aufgefordert, sich dieses Themas anzunehmen und die durch die unterschiedliche Anwendung der Finanzbehörden ausgelöste Verunsicherung zu beenden.“
Bernd Neumann weiter: „Seit langem setze ich mich für Verbesserungen bei der steuerlichen Situation der Kulturschaffenden ein. Die in diesem Jahr erreichte Umsatzsteuerbefreiung für Bühnenregisseure und Choreographen ist ein großer Erfolg. Diese Regelung hat die rechtliche Situation für andere Bühnenberufe aber keinesfalls verschlechtert. Bei den Leistungen der Bühnen- und Kostümbildner kann nach wie vor häufig an die Einräumung oder Übertragung von Rechten aus dem Urheberrechtsgesetz angeknüpft werden, was eine Steuerermäßigung rechtfertigt. Daher ist es wichtig, dass die nach geltender Rechtslage bestehenden Möglichkeiten einer Steuerermäßigung durch die Länderfinanzverwaltungen auch weiterhin ausgeschöpft werden.“
Im Juni dieses Jahres hatten Bundestag und Bundesrat eine Reihe kultur- und medienpolitischer Gesetzesvorhaben beschlossen, darunter auch die Umsatzsteuerbefreiung von Bühnenregisseuren und -choreographen an öffentlichen und vergleichbaren Bühnen. Bei dieser Berufsgruppe war wegen eines Urteils des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2011, das den vollen Regelsteuersatz von 19 Prozent vorsah, Handlungsbedarf entstanden.
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