Der Deutsche Bundestag hat gestern beschlossen, zwei UNESCO-Übereinkommen in deutsches Recht zu überführen: Das UNESCO-Übereinkommen zum Kulturgüterschutz sowie das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Staatsminister Bernd Neumann erklärte, die Verabschiedung beider Gesetze belege auch den hohen Stellenwert der Kulturpolitik im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft.

„Die Verabschiedung des Gesetzes über den Kulturgüterschutz ist ein
großartiger kulturpolitischer Erfolg. Es geht hier darum, kulturelle Identität weltweit und möglichst umfassend vor dem Verlust prägender Kulturgüter zu schützen. Nach langen Jahren der Diskussion findet Deutschland nun endlich den Anschluss an den internationalen Standard“, sagte Kulturstaatsminister Bernd Neumann. Zur Umsetzung der UNESCO-Konvention „Kulturelle Vielfalt“ betonte der Kulturstaatsminister: „Der Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt muss gerade den europäischen Staaten ein vorrangiges Anliegen sein. Europa ist in erster Linie die Summe seiner Kulturen. Aus der kulturellen Vielfalt schöpft unser Kontinent seine Kraft für die Zukunft. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz sichern wir den notwendigen Schutz dieser Vielfalt.“

Das UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut von 1970 sieht Rückgabeansprüche zwischen den Vertragsstaaten vor: Deutschland erhält gegenüber den anderen Vertragsstaaten des UNESCO-Abkommens einen völkerrechtlich verbindlichen Rückgabeanspruch für illegal verbrachtes national wertvolles Kulturgut. Einen entsprechenden Rückgabeanspruch erhalten auch die Vertragsstaaten gegenüber Deutschland. Durch ausgewogene Regelungen wird der Schutz bedeutender Kulturgüter deutlich gestärkt, ohne dass dabei der Kunst- und Antiquitätenhandel unangemessen belastet würde.

Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz kultureller Vielfalt verankert das Recht der Vertragsstaaten auf eine eigenständige Kulturpolitik.

Notwendig wird dies, da international der Handel mit Dienstleistungen zunehmend liberalisiert wird - mit Auswirkungen auch auf den Kultur- und Bildungsbereich. Kernstück des Übereinkommens ist daher das Recht eines jeden Staates, regulierende und finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, um die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen auf seinem Staatsgebiet zu schützen. Das Übereinkommen wird voraussichtlich im März 2007 in Kraft treten.