Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat sich in einer Stellungnahme zur Kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten geäußert. Damit positioniet sich der Deutsche Kulturrat zur Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zu weiteren Änderungen im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz.

Der Deutsche Kulturrat hofft, dass der deutsche Gesetzgeber die vorhandenen Spielräume der EU-Richtlinie bei der Umsetzung ausschöpft, um die besondere soziale, kulturelle und kulturpolitische Bedeutung der Verwertungsgesellschaften in Deutschland zu erhalten und zu stärken.

Verwertungsgesellschaften nehmen in Deutschland eine zentrale Rolle bei der Sicherung der kulturellen Vielfalt ein. Kulturelle Vielfalt ist keine Leerformel für Sonntagsreden. Im Gegenteil, ein wesentlicher Bestandteil der deutschen und europäischen Kultur ist ihre Vielfalt, die in verschiedenen künstlerischen Formen, in populärer Kunst, aber auch in Werken, die nur ein kleines Publikum begeistern können, ihren Ausdruck findet. Der Deutsche Kulturrat setzt sich mit Nachdruck für die Wahrung und den Ausbau der kulturellen Vielfalt ein. Er ist der Überzeugung, dass Wettbewerb gerade im Kultursektor nicht der beste Weg ist, um kulturelle Vielfalt zu ermöglichen und zu erhalten. Insofern sieht der Deutsche Kulturrat im angestrebten europäischen Wettbewerb der Verwertungsgesellschaften keinen Gewinn für das kulturelle Leben. Jedenfalls müssen für den vorgesehenen Wettbewerb der Verwertungsgesellschaften in Europa gleiche Bedingungen geschaffen und Absenkungen bestehender Standards verhindert werden.

Gerade in der digitalen Welt übernehmen Verwertungsgesellschaften wichtige, teilweise auch neue Aufgaben. Nutzer können durch Verwertungsgesellschaften in einem one-stop-shop auf ein breites Repertoire zugreifen, da die Verwertungsgesellschaften über Gegenseitigkeitsverträge und andere Kooperationsverträge auch das Repertoire von Verwertungsgesellschaften anderer Länder lizenzieren können. Die one-stop-shop Verwertungsgesellschaft hat eine Zeit- und Kostenersparnis bei den Nutzern zur Folge. Der nunmehr angestrebte europäische Wettbewerb von Verwertungsgesellschaft erschwert den one-stop-shop von Verwertungsgesellschaften.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Verwertungsgesellschaften waren die ersten Selbsthilfeorganisationen der Künstler. Künstler taten sich zusammen, damit sie gemeinsam dafür Sorge tragen, dass sie einen Ertrag aus der Nutzung ihrer kreativen Leistung ziehen können. Dieses Grundprinzip der Verwertungsgesellschaften hat in der digitalen Welt nichts an seiner Bedeutung verloren. Jetzt ist der deutsche Gesetzgeber gefordert, das besondere System der Verwertungsgesellschaften auch in der digitalen Welt zu stärken und damit einen Beitrag zur Sicherung kultureller Vielfalt zu leisten."

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