Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert das zuständige Finanzministerium zur Änderung der Begründung zum Entwurf des "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes" auf. Zwar begrüßt der Deutsche Kulturrat die durch das Gesetz geplanten Verbesserungen für bürgerschaftlich Engagierte. Unter anderem soll die sogenannte Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro pro Jahr auf 2.400 Euro pro Jahr angehoben werden. Die sogenannte Ehrenamtspauschale, ein Steuerfreibetrag, soll auf 720 Euro erhöht werden. Verbesserte Haftungsregelungen werden eingeführt. Als äußerst problematisch empfindet der Deutsche Kulturrat allerdings die bisherige Begründung des Gesetzes.

Demnach müsse sich der Staat auf die Haushaltskonsolidierung und auf die damit in Verbindung stehenden notwendigen Aufgaben konzentrieren. Bürgerschaftliches Engagement solle steuerlich gefördert werden, um die dadurch entstehenden Lücken zu füllen.

Zudem ist in dem neuen Gesetz die Anerkennung des Bürgerschaftlichen Engagements als eigenständiger gemeinnütziger Zweck nicht aufgenommen worden. Entsprechende Änderungsanträge wurden von der Opposition eingebracht. Der Deutsche Kulturrat fordert seit Jahren diese unmissverständliche Klarstellung im Steuerrecht.


Der Finanzausschuss des Bundestages hat den Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements in der Sitzung vom 16.01.2013 gebilligt. Bundestag und Bundesrat müssen jetzt diesem Entwurf noch zustimmen. Das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes" soll dann rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft treten.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Die positiven, steuerrechtlichen Vorschläge im geplanten Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes werden durch die Gesetzesbegründung geradezu auf den Kopf gestellt. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese zu ändern. Es kann und darf nicht sein, dass bürgerschaftlich Engagierte als Lückenbüßer für wegfallende staatliche Leistungen missbraucht werden. Bürgerschaftlich Engagierte leisten großartige Arbeit und verdienen entsprechenden Respekt. Dazu gehört auch die Anerkennung des Bürgerschaftlichen Engagements als eigenständiger gemeinnütziger Zweck. Der neue Name des Gesetzes, das vormals unaussprechlich und inhaltlich falsch als "Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz" bezeichnet wurde, hat sich bereits zum Positiven verändert. Deshalb bin ich hoffnungsfroh, dass nun auch die letzten Baustellen angegangen werden und das Gesetz entsprechend nachjustiert wird."

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