Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Wirkungen der in den letzten Jahren erfolgten Reformen im Stiftungsrecht zur Zeit auswertet und ergebnisoffen mögliche Anpassungen im Recht diskutiert. Die Ergebnisse des Gremiums sollen bis zum Herbst dieses Jahres vorliegen. Das mögliche Gesetzgebungsverfahren, das diese Anregungen aufnimmt, wird voraussichtlich 2016 starten.

Der Deutsche Kulturrat ...

• regt an, im Gesetz den Weg dafür zu ebnen, dass der Stifterwille zu Lebzeiten des Stifters verändert werden kann.
• schlägt dem Gesetzgeber vor, die Zusammenlegung von Stiftungen zu erleichtern.
• fordert, dass Verbrauchsstiftungen mit einem Namenszusatz versehen werden, damit der endliche Charakter dieser Stiftungen sofort ersichtlich ist. Die Umwandlung bestehender Stiftungen in Verbrauchsstiftungen soll nicht ermöglicht werden.
• sieht das Erfordernis zur Einrichtung eines bundesweiten Stiftungsregisters mit Publizitätspflicht.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Die in den letzten Jahren erfolgten Reformen im Stiftungsrecht sowie im Stiftungssteuerrecht haben wichtige Impulse zur Errichtung von Stiftungen gegeben. Sie haben geradezu einen Boom bei der Gründung von Kunst- und Kulturförderstiftungen ausgelöst. Die Niedrigzinsphase bringt nicht wenige Stiftungen, auch im Kulturbereich, jetzt aber in finanzielle Probleme. Diese hoffentlich nicht zu lang anhaltenden Entwicklungen auf den Finanzmärkten, die für einen Rückgang der Stiftungserträge ursächlich sind, sollten bei der Gesetzgebung für Stiftungen trotzdem nicht handlungsleitend sein. Stiftungen sind ein mit einem Zweck versehenes Vermögen, die, im besten Fall, ewig wirken. Wir fordern deshalb die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Stiftungsrecht auf, Eingriffe ins Stiftungsrecht so zurückhaltend wie möglich vorzunehmen. Wenn wirklich irgendwo eine "Ruhige Hand" bei politischen Entscheidungen angemessen ist, dann beim Stiftungsrecht."

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