In diesem Jahr werden wichtige kultur- und bildungspolitische Weichen gestellt werden. Sowohl die Bundesregierung als auch die Mitglieder des Deutschen Bundestags stehen hier in der Verantwortung.
Arbeitsmarkt Kultur
In diesem Jahr sollen die von der letzten Bundesregierung eingeleiteten arbeitsmarktpolitischen Reformen wie u.a. die Einrichtung der Ich-AGs sowie der so genannten Ein-Euro-Jobs überprüft werden. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wie diese Instrumente im Arbeitsmarkt Kultur genutzt wurden, welche Auswirkungen sie haben und wie sich der Arbeitsmarkt Kultur weiterentwickeln wird.
Urheberrecht
Der Gesetzesentwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ wurde in der letzten Legislaturperiode auf Grund der Neuwahlen nicht in den Deutschen Bundestag eingebracht. In diesem Jahr ist mit einem Gesetzesentwurf zu rechnen. Es wird zu prüfen sein, inwieweit ein gerechter Ausgleich der teilweise unterschiedlichen Interessen von Künstlern, Unternehmen der Kulturwirtschaft, der Wissenschaft und den Nutzern von urheberrechtlich geschützten Werken vorgesehen ist.
Staatsziel Kultur
Die letzte Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags hatte sich einstimmig für die Verankerung von Kultur als Staatsziel im Grundgesetz ausgesprochen. Aus allen Fraktionen im Deutschen Bundestag haben sich Abgeordnete für dieses Staatsziel stark gemacht. Wenn eine Verankerung von Kultur als Staatsziel im Grundgesetz gelingen soll, muss dieses Vorhaben rasch im Zuge der Föderalismusreform angegangen werden, damit es im Zusammenhang der geplanten Grundgesetzänderung umgesetzt wird.
Föderalismusreform
Die geplante Föderalismusreform wird den Ländern mehr gesamtstaatliche Verantwortung für die Bildungs- aber auch die Kulturpolitik zuweisen. Die Kultusministerkonferenz hat erklärt, hierfür die entsprechenden Umstrukturierungen vorzunehmen und ihre gesamtstaatliche Verantwortung anzunehmen. Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Stärkung der gesamtstaatlichen Verantwortung der Länder auf den Kulturbereich haben wird und welche Rolle der Bund künftig spielen wird.
Bürgerschaftliches Engagements
Die Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements ist als Ziel im Koalitionsvertrag festgelegt. Als konkrete Maßnahme steht die Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts auf der Agenda. Hier wird sich zeigen, ob Bundesregierung und Parlament die Entschlossenheit für eine umfassende Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts haben.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Nachdem im letzten Jahr auf Grund der vorgezogenen Neuwahlen wichtige kulturpolitische Vorhaben wie die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz oder auch die Urheberrechtsreform versandeten, müssen in diesem Jahr die Themen erneut aufgegriffen und zügig in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Die Gestaltung der Rahmenbedingungen für das kulturelle Leben in Deutschland ist und bleibt eine wesentliche Aufgabe des Bundes. Alle Bereiche des kulturellen Lebens von den Künstlern, über die Kultureinrichtungen, die Kulturvereine bis zur Kulturwirtschaft und auch die Kulturnutzer sind auf geeignete Rahmenbedingungen angewiesen.“
Absätze
Quelle
http://www.kulturrat.de