Der Deutsche Kulturrat, Spitzenverband der Bundeskulturverbände, unterstreicht in einer aktuell verabschiedeten Stellungnahme, dass die soziale Absicherung der im Kunst-, Kultur- und Medienbereich Beschäftigten sowie der freiberuflich Tätigen im Sozial- und Kulturstaat Deutschland eine Selbstverständlichkeit sein muss.
In der Stellungnahme nimmt der Deutsche Kulturrat Bezug auf drei im Koalitionsvertrag angesprochenen arbeits- und sozialrechtliche Themen: Abgabegerechtigkeit bei der Künstlersozialabgabe, Arbeitslosengeld I bei kurz befristet Beschäftigten und Regelung zur Tarifeinheit.
Die Forderungen bezüglich der Abgabegerechtigkeit bei der Künstlersozialabgabe lauten:
Der Deutsche Kulturrat unterstützt ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung, durch gesetzliche Maßnahmen für Abgabegerechtigkeit bei der Künstlersozialversicherung Sorge zu tragen.
Der Bund muss künftig in stärkerem Maße mit seinem Bundeszuschuss für die beschlossenen Ausnahmen – beispielsweise zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements oder bei der Selbstvermarktung künstlerischer Dienstleistungen und Werke – eintreten.
Bei der Einführung einer Lebensleistungsrente muss den besonderen Belangen der in der Künstlersozialversicherung versicherten selbständigen Künstlern und Publizisten Rechnung getragen werden.
Weiter muss verhindert werden, dass Künstler in die Scheinselbständigkeit gedrängt werden, damit Unternehmen Sozialabgaben einsparen.
Für Kunst und Kulturinstitutionen sind Planungssicherheit und ein stabiler Künstlersozialabgabesatz von immenser Bedeutung.
Arbeitslosengeld I bei kurz befristet Beschäftigten:
Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass eine Anschlussregelung mit Blick auf das Arbeitslosengeld I bei kurz befristet Beschäftigten gefunden werden soll. Die bestehenden Regelungen bei kurz befristet Beschäftigten sind nach wie vor unbefriedigend. Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung auf, unter Beteiligung der Fachverbände zügig nach adäquaten Lösungen zu suchen.
Regelung zur Tarifeinheit:
Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung auf, von der geplanten Regelung zur Tarifeinheit Abstand zu nehmen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Wir begrüßen, dass sich die Regierungskoalition im Koalitionsvertrag ausdrücklich zur sozialen Absicherung im Kunst-, Kultur- und Mediensektor bekennt und jetzt auf gesetzlichem Wege mehr Abgabegerechtigkeit bei der Künstlersozialabgabe erreichen will. Doch wird diese positive Maßnahme nicht alleine ausreichen, die Künstlersozialversicherung dauerhaft zu stabilisieren. Besonders im digitalen Umfeld zeichnet sich ab, dass die Selbstvermarktung künstlerischer Dienstleistungen und Werke durch Künstler sehr stark an Bedeutung gewinnen. Daraus folgt, dass weniger Künstlersozialabgabe anfällt, da es bei Selbstvermarktungen keinen Abgabeschuldner gibt. Diese Einnahmelücke bei der Künstlersozialkasse kann nicht durch eine bessere Erfassung von abgabepflichtigen Unternehmen beseitigt werden, sondern nur durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses."
Den kompletten Text der Stellungnahme Arbeits- und Sozialpolitik für die Kultur finden Sie unter: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=2789&rubrik=4
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