Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die gestern im Rahmen des „Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie“ getroffenen Regelungen zur Vergütung von Praktikanten. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ wird ein Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde in Deutschland eingeführt. Mindestlöhne sind in der Mehrzahl der entwickelten Industriestaaten üblich. In zwanzig von 28 EU-Mitgliedstaaten bestehen Mindestlöhne.
Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass in den Ausschussberatungen eine positive Lösung zur Vergütung von Praktikanten gefunden wurde. Die im Deutschen Kulturrat zusammengeschlossenen Verbände der Künstler, der Kultureinrichtungen, der Kulturvereine und der Kulturwirtschaft aller künstlerischen Sparten sind davon überzeugt, dass Arbeit angemessen vergütet werden muss. Dieses gilt auch für Praktika. Der Deutsche Kulturrat wendet sich entschieden gegen die Ausnutzung von Stellensuchenden im Kultur- und Medienbereich sowie den Ersatz regulärer Arbeitskräfte durch Praktikanten.
Praktika sind aus Sicht des Deutschen Kulturrats eine sinnvolle Möglichkeit, um die Berufswirklichkeit und verschiedene Berufsfelder kennenzulernen. Das gilt in besonderem Maße für Studierende, deren Studium nicht unmittelbar auf eine berufliche Tätigkeit ausgerichtet ist.
Der Deutsche Kulturrat hat in seiner Stellungnahme „Praktika im Kultur- und Medienbereich differenziert betrachten“ gefordert, dass die Regeln zum flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn für Praktikanten erst nach drei Monaten und nicht wie zuerst geplant nach sechs Wochen greifen. Drei Monate sind erforderlich, um einen Einblick in die Arbeitsabläufe im Kulturbereich zu gewinnen.
Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass dieser Vorschlag vom Gesetzgeber aufgegriffen wurde und die Regeln zum Mindestlohn bei Praktika für eine Dauer von drei Monaten keine Anwendung finden, wenn es sich um Praktika zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums handelt bzw. um Praktika, die begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung absolviert werden. Ebenso begrüßt der Deutsche Kulturrat die Klarstellung im Text, dass es bei Praktika um Tätigkeiten geht, die in einem begrenzten Zeitraum die Möglichkeit zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen zur Vorbereitung einer beruflichen Tätigkeit wahrgenommen werden.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist richtig, dass mit dem Gesetz zum Mindestlohn auch dem Missbrauch von Praktika ein Riegel vorgeschoben wird. Praktikanten sind keine billigen Arbeitskräfte. Es ist ebenso richtig, dass Praktika erst nach einer Dauer von drei Monaten mit dem Mindestlohn vergütet werden müssen. Drei Monate ermöglichen Praktikanten einen guten Einblick in künftige berufliche Einsatzfelder und geben den Arbeitgebern die Chance, Praktikanten einzuarbeiten. Auch wenn erst nach drei Monaten Praktikum der Mindestlohn gezahlt werden muss, entbindet dies Arbeitgeber nicht, Praktikanten während der Praktikumszeit eine faire Vergütung zu zahlen.“
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Quelle
http://www.kulturrat.de