Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler, die ihren ständigen Wohnsitz oder ihren Schaffensschwerpunkt im Land Brandenburg haben. Mit den Stipendien wird die Möglichkeit eröffnet, Entwürfe zu realisieren, geplante Arbeiten zu beginnen oder begonnene Werke fortzusetzen oder zu beenden. Das eingereichte Arbeitsvorhaben muss bis zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen werden. Bewerben können sich nur Künstler, die in den letzten zwei Jahren nicht Empfänger eines Arbeitsstipendiums des Landes Brandenburg waren.

Für Bildende Künstler und Musiker sind die Stipendien jeweils mit 2.000 Euro dotiert. Von der Vergabe eines Arbeitsstipendiums ausgeschlossen sind Vorhaben, welche die Erarbeitung von Konzertprogrammen für Instrumental- und Vokalsolisten zum Gegenstand haben.

Für Schriftsteller und Literaturübersetzer werden die Stipendien für einen Zeitraum von zwei bis vier Monaten vergeben, wobei die Höhe des Stipendiums 830 Euro monatlich beträgt.

Über die Vergabe der Stipendien berät eine unabhängige Jury. Ausschlaggebend sind die Qualität der bisherigen künstlerischen Arbeit und des geplanten Arbeitsvorhabens. Antragsformulare können ab sofort unter folgender Adresse angefordert werden:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 35
Dortustraße 36
14467 Potsdam

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter (0331) 866-4934.

Einsendeschluss für Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen und einer Beschreibung des Arbeitsvorhabens ist der 17.11. 2006.