Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat empfohlen, die drei Klangkörper des Bayerischen Rundfunks „im Interesse der Kostentransparenz und der Leistungsverrechnung“ aus dem Sender auszugliedern. Damit fordert der Rechnungshof in verklausulierter Weise sowohl finanzielle Einschnitte als auch neue Trägermodelle jenseits der Rundfunkanstalten. Verschwiegen wird dabei, dass solche Konstrukte die BR-Orchester viel weiter von ihrem eigentlichen Auftrag wegführen würden als die jetzt vom Rechnungshof kritisierte Konzertpraxis der Klangkörper. Zu Recht hat der Bayerische Rundfunk daher protestiert. Mit seiner Forderung führt der Rechnungshof Strategien ins Feld, deren finale Logik tatsächlich zur Abschaffung von Rundfunkorchestern führen müsste. Dabei übernehmen die Rundfunkorchester kulturelle Aufgaben, die nicht allein unter Effizienzgesichtspunkten beurteilt werden dürfen. Dazu der Geschäftsführer des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft, Dr. Stephan Frucht:

„Sicher, die Klangkörper sind ein teures Gut. Sie sind teuer, aber vor allem sind sie gut. Orchester wie das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks sind Exportschlager ebenso wie deutsche Autos oder Maschinen. Dabei machen sie von den knapp 18 Euro Rundfunkgebühren gerade einmal 36 Cent aus. Wohl hat der Rechnungshof Recht mit seiner Feststellung, die Rundfunkorchester hätten sich von ihrem eigentlichen Auftrag, Sendungen für die Programme zu produzieren, ein Stück entfernt. Allein die Schlussfolgerung daraus, man müsse neue Trägerschaften für die Orchester finden, ist geradezu absurd. Vielmehr muss es darum gehen, dass die Musik der Orchester, wenn man sie denn hat, vermehrt ins Hauptprogramm von Hörfunk und Fernsehen gelangt. Denn dazu sind sie da. Zur Konsolidierung von Haushalten sind die Orchester vollkommen ungeeignet. Zur Sanierung der föderalen Rundfunklandschaft sind sie ebenso geeignet wie Rechenschieber für Rechnungshöfe."