Der Deutsche Kulturrat hat den früheren Bundespräsidenten Johannes Rau mit dem Kulturgroschen 2004 ausgezeichnet. Der undotierte Preis wird einmal im Jahr für besondere kulturpolitische Leistungen verliehen.

Kulturstaatsministerin Weiss würdigte am 22. Juni in ihrer Laudatio Rau als Kultur- und Bildungspolitiker. Rau habe sich aktiv in die kulturpolitische Debatte eingebracht und den Stellenwert der ästhetischen Bildung, der kulturellen Bildung insgesamt anschaulich unterstrichen.

Weiss erinnerte in diesem Zusammenhang an Raus Initiative "Musik für Kinder", aber auch an das von ihm einberufene "Bündnis für Theater", dessen Vorschläge nicht nur Basis der Theaterdebatte, sondern auch Grundlage der Untersuchung des Bundestags zur Kultur in Deutschland seien.

Einen wichtigen strukturellen Impuls habe Johannes Rau mit seinem "Plädoyer für Kultur als Pflichtaufgabe und die Niederschrift im Grundgesetz" gegeben. Neben institutionellen Fragen habe sich Rau darüber hinaus auch immer mit den Auswirkungen kulturpolitischer Entscheidungen auf das Individuum auseinandergesetzt und zum Beispiel das Instrument der Deutschen Künstlerhilfe "mit Sensibilität und Energie" genutzt.

"Ein bundesweiter Streiter für Kunst und Kultur"

Der Deutsche Kulturrat verwies in seiner Begründung auf Raus "klare Worte zur Bedeutung von Kunst und Kultur für die Gesellschaft und sein Engagement für die Künste".

Mit dem Kulturgroschen werden vom Deutschen Kulturrat Persönlichkeiten für eine kulturpolitische Lebensleistung oder eine "Leistung von längerfristiger Tragweite" ausgezeichnet. Preisträger waren in den vergangenen Jahren unter anderen: Regine Hildebrandt (1993), Klaus Staeck (1999), Rita Süssmuth (2000) und William Forsythe (2003).

Der Deutsche Kulturrat ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Er wurde 1981 als politisch unabhängige Arbeitsgemeinschaft kultur- und medienpolitischer Organisationen und Institutionen von bundesweiter Bedeutung gegründet. Er versteht sich als Ansprechpartner der Politik und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Europäischen Union in übergreifenden kulturpolitischen Angelegenheiten.