Vor acht Jahren startete das Modellprogramm "Kulturagenten für kreative Schulen“ in Thüringen. Die Thüringer Kulturagenten und Kulturagentinnen haben seitdem mit rund 55 Thüringer Schulen im Freistaat und vielen Kulturinstitutionen und Kunstschaffenden zusammengearbeitet und dadurch vielfältige Kunst- und Kulturprojekte für Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Neu ab dem 1. August 2019 ist eine landesweite Öffnung für alle allgemeinbildenden Thüringer Schulen. Das Kunstgeld in Höhe von bis zu 2000 Euro jährlich wird von der Thüringer Staatskanzlei und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport weiterhin für künstlerisch-kulturelle Vorhaben allgemein bildender Thüringer Schulen zur Verfügung gestellt und kann bei der LKJ Thüringen e.V. beantragt werden.
Zusätzlich können alle Schulen ab diesem Schuljahr auf Abrufangebote und Beratung durch die "Kulturagent*innen Thüringen“ zurückgreifen. Somit können die Expertise der Kulturagenten und Kulturagentinnen sowie das Kunstgeld grundsätzlich allen allgemeinbildenden Thüringer Schulen, besonders auch in kleinen Orten, für künstlerisch-kulturelle Vorhaben zugutekommen.
Im Freistaat gibt es insgesamt fünf Kulturagentinnen und Kulturagenten, die die Zusammenarbeit zwischen Schulen und regionalen Kultur- und Kunstschaffenden sowie Kulturinstitutionen in Thüringen befördern. Sie helfen den Umsetzenden dabei, ihre Projektideen in Form von Projekttagen oder Projektwochen unterrichtsbegleitend stattfinden zu lassen. Kulturagentinnen und Kulturagenten sind Personen mit künstlerischem Hintergrund und verfügen über ausgewiesene Erfahrungen in der Vermittlung kultureller Bildung an Schulen. Ihre Aufgabe ist es, mit den Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, der Schulleitung, Eltern, Künstlerinnen und Künstlern und Kulturinstitutionen künstlerische Schulprojekte zu entwickeln.
Ziel des Programms ist es, bei Kindern und Jugendlichen Neugier für die Künste zu wecken, mehr Kenntnisse über Kunst und Kultur zu vermitteln und die selbstverständliche Teilhabe an Kultur zu ermöglichen.
Alle Kriterien und die Antragsfristen zum Kunstgeldantragsverfahren und weitere Angebote der "Kulturagent*innen Thüringen“ sind auf der Homepage der LKJ Thüringen e.V. unter https://www.lkj-thueringen.de/projekte/kulturagenten/kunstgeld.html veröffentlicht.