Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die geplante gesetzliche Klarstellung bei der Künstlersozialabgabe.

Am Montag, dem 22. April 2013, 14.00 bis 15.00 Uhr findet im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales (10557 Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200) eine öffentliche Anhörung zum "Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz-BUK-NOG)" statt. Mit dieser Gesetzesänderung soll u.a. erreicht werden, dass die Prüfung bei den Arbeitgebern zur Feststellung der Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung (KSV) alle vier Jahre erfolgen muss.

Bereits im Jahr 2007, der letzten Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes, wurde den Trägern der Rentenversicherung die Aufgabe zugewiesen, bei den Arbeitgebern zu prüfen, ob diese die Meldepflichten zur Künstlersozialabgabe erfüllen. Im Gesetzesvollzug zeigte sich, dass zahlreiche neue Abgabepflichtige sich angesichts einer anstehenden möglichen Prüfung selbst gemeldet haben oder bei einer Prüfung erfasst wurden. Das Wissen um das Künstlersozialversicherungsgesetz und die Abgabepflicht hat sich bei den Auftraggebern künstlerischer Leistungen spürbar verbreitert. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung konnte dank dieser Maßnahme stabil gehalten werden.

Bei der nun geplanten Gesetzesänderung handelt es sich lediglich um eine notwendige redaktionelle Klarstellung. Die zeitliche Anbindung der Künstlersozialabgabeprüfung an die Regelprüfung der Deutschen Rentenversicherung unterstreicht des Weiteren, dass es sich bei der Künstlersozialabgabe um keine beliebige Sonderabgabe handelt, sondern um eine Pflichtversicherung im Rahmen des gesetzlichen Sozialversicherungssystems. Für die Arbeitgeber reduziert sich der Verwaltungsaufwand, wenn keine eigenständige Prüfung der Künstlersozialabgabepflicht erfolgt, sondern diese Prüfung im Rahmen der regulären Sozialversicherungsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgt. Die Künstlersozialabgabe ist damit ein Prüfungsthema neben vielen anderen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Aus unserer Sicht hat sich die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2007 sehr bewährt. Besonders hervorzuheben ist, dass dank der Prüfung durch die Träger der Rentenversicherung endlich mehr Beitragsgerechtigkeit unter den abgabepflichtigen Unternehmen erzielt wurde, die für die Akzeptanz des Gesetzes von großer Bedeutung ist. Denn es wurde bereits im Jahr 2007 keine neue Abgabe eingeführt, sondern die notwendigen Prüfungen verbessert. Wir appellieren deshalb nachdrücklich an den Deutschen Bundestag, die redaktionelle Klarstellung für die Künstlersozialversicherung im Rahmen der Beratungen des Gesetzes zur Neuorganisation der Unfallkassen jetzt vorzunehmen. Nur durch diese Maßnahme kann letztlich erreicht werde, dass das System der Künstlersozialversicherung stabil bleibt. Regelmäßige Prüfungen nützen den Unternehmen und den Künstlern gleichermaßen."

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